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Die in diesem Handbuch dargestellten Maschinenmodelle sind an verschiedenen Standorten weltweit ein setzbar. An Länder der EU verkaufte
und ausgeführte Maschinen sind mit dem CE–Gütezeichen zu ken nze ich nen und unterliegen entsprechend den diversen Richtlinien. In
solchen Fällen ist zu bescheinigen, dass die Konstruktionsspezi
Þ
kation der Maschine den EG–Richtlinien entspricht. Modi
Þ
kationen an
Teilen der Maschine sind ausdrücklich untersagt und lassen die CE–Bescheinigung und Ken nze ich nung ungültig wer den. Nachstehend
erfolgt eine Erklärung zur Konformität:
D
ERKLÄRUNG ZUR KONFORMITÄT LAUT EG–RICHTLINIEN
98/37/EC, 2000/14/EC
Wir
Ingersoll–Rand Company
Standard Products Division
Portable Compressor Division
Swan Lane
P. O. Box 868
innerhalb der EG vertreten
Hindley Green
501 Sanford Avenue
durch:
Wigan WN2 4EZ
Mocksville, North Carolina 27028
United Kingdom
Ingersoll – Rand Company Limited
erklärt hiermit, dass das Produkt bzw. die Produkte
Aufbruchhämmer – Modelle IR30BV & IR30BS
für deren Herstellung und Lieferung sie die alleinige Verantwortung übernimmt und auf das bzw. die sich diese
Erklärung bezieht, den Bestimmungen der oben aufgeführten Richtlinien entsprechen und zwar unter Anwen-
dung der folgenden wesentlichen Normen
EN292, BSEN28662–5
Ausgestellt in Mocksville am 1–1–2003
Ausgestellt in Hindley Green am 1–1–2003
Ric Lunsford
Harry Seddon
Leiter Qualitätskontrolle
Leiter Qualitätssicherung
KONFORMITÄT MIT LÄRMSCHUTZRICHTLINIE
2000/14/EG
DieIngersoll – Rand Company Limited erklärt hiermit, dass die nachfolgenden Aufbruchhämmer laut
Richtlinie, wie angegeben, hergestellt wurden.
Ausgestellungsort ..... Hindley Green
Erste Erklärung ......... 01/2002
Leiter Qualitätssicherung
Richtlinie
Maschine
Modelle
Gewicht
Durchschnitti
gemessener
Wert
Garantierter
Pegel
Benachrichtigte
Stelle
2000/14/EC
Anhang VI
Teil 1
IR30BV
30 kg
109,67 L
WA
110,80 L
WA
A V Technology
Stockport, GB
Nr. 1067
IR30BS
30 kg
109,67 L
WA
110,80 L
WA
Summary of Contents for IR30BS
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