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spitzen Dachraum untergebracht werden. Er darf
bei Deckenmon tage erst in ca. 1 m Entfernung vom
höchsten Punkt des Raumes montiert werden,
noch besser an einem Ausleger oder Dachbalken.
Der Grund für diese Montageplätze ist, dass nahe
den Wänden und besonders in den Raum-
ecken sowie bei spitzwinkligen Decken ein Luft-
stau entsteht, der den aufsteigenden Rauch von
den Wänden bzw. der Raumecke fern hält. Deshalb
sollte in einem Bereich bis ca. 50 cm Entfernung
von den Raumecken keinesfalls ein Rauchmelder
installiert werden. Dieser bliebe im Ernstfall wir-
kungslos und würde zu spät alarmieren.
Ob der Anbringungsort akustisch günstig gewählt
ist, lässt sich ausprobieren, indem ein Testalarm
(siehe Kapitel 9 „Funktionskontrolle“) ausgelöst
wird, während sich eine schlafende Person im
Schlafraum aufhält.
Denn der Rauchmelder muss wirklich wecken und
nicht nur gerade so zu hören sein!
Schließlich ist jeder Rauchmelder an seinem
Montageort ausführlich darauf zu testen, ob er die
Zentrale unter allen Umständen per Funk erreicht.
Ein Rauchmelder sollte aus Gründen der Sicherheit
Mindestschutz
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