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Betriebshandbuch EQ HD14
Version 1.0 · 27.10.20
DE
12) GEWÄHRLEISTUNG
Henkel sichert ausdrücklich zu, dass alle Produkte, auf
die in diesem Betriebshandbuch für (Teilenummer oder
Beschreibung einfügen) Bezug genommen wird (im
Folgenden "Produkte" genannt), frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern sind. Die Haftung von Henkel
beschränkt sich nach Wahl von Henkel auf den Ersatz
derjenigen Produkte, die nachweislich Material- oder
Verarbeitungsfehler aufweisen, oder auf die Gutschrift
des Kaufpreises (zuzüglich der vom Benutzer dafür
bezahlten Fracht- und Versicherungskosten). Der
einzige und ausschliessliche Rechtsbehelf des Käufers
bei Verletzung der Gewährleistung ist ein solcher Ersatz
oder eine Gutschrift. Ein Anspruch wegen Material-
oder Verarbeitungsfehlern bei Produkten ist nur dann
zulässig, wenn er schriftlich innerhalb eines Monats
nach Entdeckung des Mangels oder nach dem Zeit-
punkt, zu dem der Mangel vernünftigerweise hätte
entdeckt werden müssen, und auf jeden Fall innerhalb
von (12) Monaten nach der Lieferung der Produkte an
den Käufer eingereicht wird. Diese Gewährleistung gilt
nicht für verderbliche Artikel, wie z. B. Austraggerät-
Spitzen, Dichtungen, O-Ringe usw. Ein solcher
Anspruch ist nicht zulässig in Bezug auf Produkte, die
vernachlässigt oder unsachgemäss gelagert, transpor-
tiert, behandelt, installiert, angeschlossen, betrieben,
verwendet oder gewartet wurden. Im Falle einer uner-
laubten Veränderung der Produkte, einschliesslich der
Verwendung von Produkten, Teilen oder Zubehörteilen,
die nicht von Henkel hergestellt wurden, wenn
Produkte, Teile oder Zubehörteile zur Verwendung in
Verbindung mit den Produkten von Henkel erhältlich
sind, sind keine Ansprüche zulässig. Ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von Henkel dürfen keine
Produkte aus irgendeinem Grund an Henkel zurückge-
geben werden. Die Produkte sind gemäss den Anwei-
sungen von Henkel franko zurückzusenden.
ES WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR GERÄTE ÜBER-
NOMMEN, DIE VERÄNDERT, FALSCH VERWENDET,
VERNACHLÄSSIGT ODER DURCH EINEN UNFALL
BESCHÄDIGT WURDEN. MIT AUSNAHME DER IN
DIESEM ABSCHNITT ENTHALTENEN AUSDRÜCKLICHEN
GEWÄHRLEISTUNG GIBT HENKEL KEINE WIE AUCH
IMMER GEARTETE AUSDRÜCKLICHE ODER STILL-
SCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE
PRODUKTE. ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN DER
HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ANDERE GEWÄHR-
LEISTUNGEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH
GEGEN PATENT- ODER MARKENVERLETZUNGEN)
WERDEN HIERMIT VON HENKEL ABGELEHNT UND VOM
KÄUFER AUFGEHOBEN. 16 DIESER ABSCHNITT REGELT
AUSSCHLIESSLICH DIE GESAMTE HAFTUNG VON
HENKEL GEGENÜBER DEM KÄUFER BEI VERTRAGLI-
CHER, DELIKTISCHER ODER SONSTIGER HAFTUNG IM
FALLE VON FEHLERHAFTEN PRODUKTEN. OHNE
EINSCHRÄNKUNG DER VORSTEHENDEN BESTIM-
MUNGEN LEHNT HENKEL AUSDRÜCKLICH JEGLICHE
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE DIREKT ODER INDI-
REKT IN VERBINDUNG MIT DEM VERKAUF ODER DER
VERWENDUNG DER PRODUKTE ODER ANDERWEITIG IN
VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN ENTSTEHEN,
EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGAN-
GENER GEWINNE UND SPEZIELLER, INDIREKTER ODER
FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE
DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON HENKEL ODER ANDER-
WEITIG VERURSACHT WURDEN.
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