Deutsch
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Abbildung 9 Rückansicht
Gewährleistung, Haftung und Reklamationen
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige
fehlerhafte Teile kostenlos instand zu setzen oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten
24 Monate. Bei Abschluss eines Wartungsvertrags innerhalb der ersten
6 Monate nach Kauf verlängert sich die Verjährungsfrist auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb des
Gewährleistungszeitraums vom Tage des Gefahrenüberganges an
gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar
werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Nach
Ermessen des Lieferers werden diese Mängel beseitigt oder Teile oder
das Gerät ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss dem
Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des
Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für irgendwelchen unmittelbaren oder
mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb des Gewährleistungszeitraums durch den
Kunden selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer
durchführen zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht
ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die Schäden, die durch die
Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden,
können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten
Einsatz entstehen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
1
Lufteintrittsöffnung
5
Ersatzsicherung
2
Schutzgitter
6
Sicherungshalter
3
Kaltgerätesteckdose
7
Kippschalter (Ein/Aus)
4
Sicherung
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