
Fallschutzläufer
Pro Fallschutzläufer darf nur eine Person angeschla-
gen werden. Zur Sicherung der Person an den Fall-
schutzläufer darf nur ein Auffanggurt nach EN 361
mit vorderer Auffangöse verwendet werden. Der
HACA Fallschutzläufer darf nur mit original HACA
Fallschutzschienen betrieben werden. Andere Kom-
binationen sind nicht zulässig. Eine Kombination und
Verwendung eines Fallschutzläufers oder einer Fall-
schutzschiene unterschiedlicher Hersteller kann die
Funktion beeinträchtigen. Dies führt zu einer Fehl-
funktion des Fallschutzsystems und damit zur Ge-
fährdung des Anwenders. In solchen Fällen lehnt die
Fa. Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG die Produkt-
haftung ab.
Der Fallschutzläufer weist folgende Merkmale auf:
– Er darf nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden.
– Das zulässige Minimalgewicht des Anwenders darf 40 kg
nicht unterschreiten und 150kg nicht überschreiten.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale horizontale
Zugkraft, damit der Anwender nicht nach hinten über-
schlagen kann.
– Der Fallschutzläufer begrenzt die maximale Geschwindig-
keit, damit ist nur ein normales Steigen möglich.
– Der Fallschutzläufer verfügt über drei voneinander unab-
hängige Fangfunktionen.
– Wird die horizontale oder geschwindigkeitsabhängige
Fangfunktion primär angesprochen, wird sekundär immer
die vertikale als zweite Redundanz ausgelöst.
- Das Abstandsmaß A zwischen Fallschutzläufer und An-
schlagpunkt Karabiner Auffangurt beträt 190mm.
MA 5040-D/UK f
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Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com
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