Gefährdung durch Werkstoffe und andere Stoffe
Gefährdung Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Biologische / mikrobiologische
Gefährdungen
Austritt von Öl.
Ölaustritt verhindern
Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze
Gefährdung Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Unangemessene örtliche
Beleuchtung
Mangelhafte Beleuchtung stellt
ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Immer für ausreichend
Beleuchtung am Arbeitsplatz
sorgen.
Menschliches Verhalten /
Fehlverhalten
Bewegen der angehobenen
Last kann zu Beschädigungen
und Versagen des Hebers
führen.
Wenn das Fahrzeug
angehoben ist darf sich
niemand gegen das Fahrzeug
lehnen.
Nie eine Last mittels des
Wagenhebers bewegen.
Sicherheitsabstand zum
Fahrzeug halten.
Sonstige Gefährdungen
Gefährdung Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Bruch beim Betrieb
Begeben Sie sich nie unter das
angehobene Fahrzeug wenn es
nicht ausreichend gesichert ist.
Das angehobene Fahrzeug
durch Unterstellböcke sichern.
Verlust der Standfestigkeit
Instabilität der Last sowie
Abrutschen der Last.
Nur auf waagerechtem, festen
und tragfähigem Untergrund
verwenden.
Ausgleiten, Stolpern oder Fall
von Personen
Die Hubstange oder der
Wagenheber selbst können zur
Stolperfalle werden.
Hubstange bei angehobener
Last entfernen.
Den Arbeitsbereich um den
Wagenheber sauber halten.
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Piktogrammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung aufgebracht sind. Eine
Beschreibung der einzelnen Bedeutungen finden Sie im Kapitel „Kennzeichnung“.
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden. Die Verpackungsmaterialien sind in der Regel nach umweltverträglichen
und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recycelbar.
Das Rückführen der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert das Abfallaufkommen.
Verpackungsteile (z.B. Folien, Styropor®) können für Kinder gefährlich sein.
Es besteht Erstickungsgefahr!
Bewahren Sie Verpackungsteile außerhalb der Reichweite von Kindern auf und entsorgen Sie sie so schnell wie möglich.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam die Bedienungsanleitung gelesen haben.
Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine sachkundige Person ist keine spezielle Qualifikation für den Gebrauch des Gerätes
notwendig.
Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im Zuge einer Berufsausbildung zur Erreichung der
Fertigkeit unter Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
Schulung
Die Benutzung des Gerätes bedarf lediglich einer entsprechenden Unterweisung. Eine spezielle Schulung ist nicht notwendig.
Technische Daten
RANGIERWAGENHEBER GRH 350
max. Hublast
2000 kg
kleinste Unterfahrhöhe
135 mm
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