Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A
Artikel-Nr. 15 072 50
k
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Zulässige Leckanzeigeflüssigkeiten
Im Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 305/2011:
•
in Anlagen zum Transport/zur Verteilung/Lagerung von Brennstoff zur Versorgung von
Heiz/Kühlsystemen von Gebäuden, sowie in Einrichtungen für den Transport, die Verteilung
und zur Lagerung von Wasser, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist:
•
Antifrogen
®
N
der Firma CLARIANT mit Aktenzeichen BAM 6.1/15163.
Im Geltungsbereich:
•
der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) als Bauprodukt
und Teil von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Stoffen in Deutschland
•
Ersatz von Leckanzeigegeräten in Deutschland
•
Leckanzeigesysteme in EU-Mitgliedsstaaten (ggf. mit national. Verwendbarkeitsnachweis)
In EU-Mitgliedsstaaten nur zugelassene Leckanzeigeflüssigkeiten verwenden, welche
die Vorschriften der nationalen Gesetze und Verordnungen erfüllen.
Bild 2:
Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter – LAF-Behälter
mit Gebereinrichtung
Im Überwachungsraum
befindet sich ein bestimmtes
Volumen an Leckanzeigeflüssigkeit
(siehe Typschild
am Tank
!). Je größer dieses Volumen ist, desto größer
muss das gesamte nutzbare Raumvolumen aller
LAF-Behälter
des Leckanzeigesystems sein. Als
nutzbares Raumvolumen
V
a
gelten 50 % des Volumens
zwischen dem Flüssigkeitsstand unmittelbar vor
Alarmgabe und der Oberkante des LAF-Behälters.
Das nutzbare Raumvolumen beträgt
V
a
= 4,5 l.
Ein Schauglas
dient zur Kontrolle des
Flüssigkeitsstandes.
Bild 3:
Beispiel oberirdischer Tank mit LAF-Behälter und Zusatz-LAF-Behälter
Der LAF-Behälter
verfügt über eine
Lüftungsöffnung.
Ein LAF-Behälter
darf nur mit
einem Tank
verbunden
werden.
Abweichend dürfen
bei einem
größeren Tank
mehrere LAF-
Behälter auf
gleichem Niveau
hintereinander
geschaltet werden.