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cod. 19501690
DEUTSCH
g
1.0 VORWORT
Dieses Heft beschreibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Das vorliegende Heft ist integrierender Teil des Produkts und
muß während der Gesamtlebensdauer der Maschine zwecks
Ratnahme sicher aufbewahrt werden.
ACHTUNG
Der Kunde hat das Personal bezüglich der Unfallgefahr, der für
die
Sicherheit
des
Bedieners
vorgesehenen
Schutzvorrichtungen, der durch den Schallpegel der Maschine
entstehenden Gefahren sowie bezüglich der von den
internationalen Richtlinien und dem Gesetzgeber des Landes,
in dem die Maschine eingesetzt wird, vorgesehenen allgemeinen
Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Auf jeden Fall darf
die Maschine nur von qualifiziertem Personal verwendet werden,
das die in dem vorliegenden Handbuch enthaltenen technischen
Anleitungen und Unfallverhütungsvorschriften genau zu befolgen
hat. Es ist Aufgabe des Anwenders dafür Sorge zu tragen, dass
die Maschine nur unter derartigen Bedingungen eingesetzt wird,
dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen
gewährleistet ist.
Das Produkt entspricht den folgenden EG-Normen:
- 98/37 EG Maschinenrichtlinie, die die Richtlinien 89/392 EG,
91/368 EG, 94/44 EG und 93/68 EG ersetzt und einschließt.
- 89/336 EG (betreffend die Harmonisierung der Gesetzgebung
der Mitgliedsstaaten bezüglich des Elektromaterials, das für
den Einsatz innerhalb gewisser Spannungsgrenzen
vorgesehen ist).
Zum Anpassen der Maschine wurden folgende Normen
angewandt:
- EN 292-1:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Begriffe,
grundlegende Methodik.
- EN 292-1 A/1:1992
- EN 292-2:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Technische
Spezifikationen und Prinzipien.
- EN 294:1993 (Sicherheit der Maschine) Sicherheitsabstand,
damit die oberen Gliedmaßen nicht in gefährliche Bereiche
gelangen
- EN
982:1997
(Sicherheit
der
Maschine)
Sicherheitsvoraussetzungen bezüglich Systemen und deren
Komponenten für ölhydraulische und pneumatische Antriebe.
- EN 1553:1999 (Landwirtschaftsmaschinen) Selbstfahrende,
geschleppte, halbgeschleppte oder gefahrene Land-
wirtschaftsmaschinen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen.
- pr EN 144045 (Sämaschinen - Sicherheit) Unterlage CEN/TC
144 WG 3 Nr.347 - Ausgabe Mai 2000.
1.1 BESCHREIBUNG DER SÄMASCHINE
Das Modell VITIGREEN ist eine integrierte Sämaschine zum
breiten säen von Saatluzerne, Klee, Raps und anderen kleinen,
nicht fadenförmigen Samen, ideal für die Grasbewachsung von
Weinbergen und Obstplantagen. Diese Landwirtschafts-
maschine ist für den Einsatz mit der Egge für Weinstöcke DL der
MASCHIO konzipiert worden. Dank der Stützholme des
Saatgutkastens und der mitgelieferten Halter kann diese
Maschine schnell zur Montage anderer landwirtschaftlicher
Geräte umgerüstet oder auch als Einzelgerät eingesetzt werden.
Das Saatgut wird mit Zinkenwalzen kontinuierlich ausgetragen,
die jeweils auf den Saatleitungsrohren angebracht sind und mit
einem Viergangelektromotor angetrieben werden. Der
Elektromotor kann manuell über den elektrischen Schalter "ON -
OFF" auf dem Schaltpult oder über einen automatischen
Elektroschalter auf der hinteren Eggenwalze betrieben werden.
Die Arbeitsbreite der Gerät beträgt 1,3 und 1,5 m oder 1,8 und 2,0
m.
ACHTUNG
Die Sämaschine ist auss-chließlich für den angeführten Betrieb
zu verwenden. Jeder andere Gebrauch, der von den hier
beschriebenen Anleitungen abweicht, kann die Maschine
beschädigen und stellt für den Verbraucher grosse Gefahr dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten
Gebrauch und der regelmässigen Wartung ab.
Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher zur
Verhütung jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die
Lebensdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut
beachtet werden.
Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen
und im Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche
Haftung ab.
Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und
sorgfältige technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen
der besten Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts
beitragen kann kann, zur vollen Verfügung.
1.2 GARANTIE
- Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine
Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt
und vollständig ist.
- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen ab
Erhalt schriftlich eingereicht werden.
- Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen,
wenn er die im Liefervertrag aufgefährten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
- Die Garantie erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferdatum des
Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
- Die Garantie schliesst die Kosten für Arbeitskraft und Spedition
nicht ein (das Material reist auf Gefahr des Empfängers)
- Von der Garantie sind Schäden an Personen oder
Gegenständen ausgeschlossen.
- Die Garantie begrenzt sich auf die Reparatur oder den
kostenlosen Ersatz des fehlerhaften Teils, laut Anweisungen
des Herstellers.
Händler oder Verbraucher können vom Hersteller keinen Ersatz
für ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskraft, Transport,
mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, kein
Ernteertrag, usw.) verlangen.
1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die
Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen
Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht
genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall
von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles
Veränderungen durchgeführt werden oder keine
Originalersatzteile verwendet werden.
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