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INSTALLATION
Die Displays werden über die als Zubehör erhältlichen Traversenhalter geflogen. Ein einzelner
Traversenhalter trägt bis zu 12 (Modell SVS 18.75) bzw. 10 (Modelle 25 und 37,5) untereinander hängende
Displays. Die Traversenhalter können über U-Profile zu einer horizontalen Reihe montiert werden. Der
Traversenhalter bzw. ein Verbund aus mehreren Haltern kann mit handelsüblichen Anschlagmitteln geflogen
werden. Passende Artikel finden Sie im Kapitel Zubhör.
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Es muss immer mit Traversensystemen gearbeitet werden. Das Gerät darf niemals frei schwingend im
Raum befestigt werden. Die Montagefläche muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann. Ab Windgeschwin-
digkeiten größer 18 m/s sind die Displays abzulassen und zu demontieren.
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Brandgefahr! Im Abstand von mind. 0,5 m dürfen sich keine leicht entflammbaren Materialien befinden.
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Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden und sollte idealerweise auch
außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
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Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
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Hängend installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie
Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät NICHT!
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Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein
auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und regelmäßige
Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes. Versuchen Sie niemals, die
Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern
beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen
und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
- mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
- mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
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Bei der Installation in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von Vorschriften zu beachten,
die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss sich selbständig um die
Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten! Der Hersteller haftet
nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen
verursacht werden!
LEBENSGEFAHR!
Fliegende Installation nur durch erfahrenes Fachpersonal mit Kenntnissen der gültigen
Normen und Sicherheitsvorschriften. Nicht fachgerecht ausgeführte Installationen, besonders
bei über Personen geflogenen Systemen, stellen eine potentielle Gefahr dar.
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden! Vor der
ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
LEBENSGEFAHR!
Die Displays müssen fliegend mit dem zugehörigen Traversenhalter installiert werden. Eine
Installation auf dem Boden ist nicht zulässig.
LEBENSGEFAHR!
Die Displays können bis Windgeschwindigkeiten von 18 m/s geflogen werden. Ab Wind-
geschwindigkeiten größer 18 m/s sind die Displays abzulassen und zu demontieren.