10. GARANTIE
Gesetzliche Garantie
Die vertragliche Garantie zugunsten des Käufers schließt die gesetzlich vorgeschriebene Garantie für versteckte
Fehler und Mängel gemäß Artikel 1641 ff. des frz. BGB nicht aus.
Vertragliche Zweijahresgarantie
Auf die Klimaanlage wird eine Garantie von 2 Jahren für Herstellungsfehler gewährt.
Während der vertraglichen Garantiezeit wird von der Fa. FONDIS jedes von ihr als fehlerhaft anerkannte Teil
kostenlos ersetzt.
Bei Fehlern an der Elektroausrüstung wird von der Fa. FONDIS jedes vom Vertragshändler oder einer von diesem
beauftragten Person als fehlerhaft anerkannte Teil ersetzt.
Bei Fehlern an der Kältetechnik kann FONDIS ggf. die Rücksendung des Geräts ins Werk verlangen. Dazu muß es
verpackt zur Abholung durch FONDIS bereitgestellt werden.
Eingriffe dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des FONDIS-Kundendiensts erfolgen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die vertragliche Garantie gilt für alle Geräte, die vorschriftsmäßig nach den Vorgaben der "Einbau- und
Betriebsanleitung" eingebaut und benutzt wurden. Zur Gültigkeit der Garantie muß der Garantieschein am Ende der
Broschüre innerhalb von 2 Wochen nach dem Kaufdatum an FONDIS zurückgesandt werden.
BESCHRÄNKUNG UND ERLÖSCHEN DES GARANTIEANSPRUCHS
In folgenden Fällen wird keine Garantie gewährleistett:
- Unsachgemäße Dämmung oder Montage des Geräts bzw. Nichtbeachtung der Anweisungen dieser Anleitung.
Winemaster C50S(SR) Montageanleitung und Gebrauchsanweisung
Mai 2003
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