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Allgemeine Voraussetzungen zum Betreiben der Geräte
Allgemeine Anforderungen bezüglich des sicheren Betriebs der Geräte:
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In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel" zu beachten.
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Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch einen Arbeitsverantwortlichen überwacht werden.
– Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene
Person mit Kenntnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsvorschriften mit
aktenkundiger Unterweisung.
Der Labor- oder Unterrichtsraum muss mit den folgenden Einrichtungen ausgestattet sein:
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Es muss eine NOT-AUS-Einrichtung vorhanden sein.
– Innerhalb und mindestens ein NOT-AUS außerhalb des Labor- oder Unterrichtsraums.
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Der Labor- oder Unterrichtsraum ist gegen unbefugtes Einschalten der Betriebsspannung bzw. der
Druckluftversorgung zu sichern.
– z. B. durch einen Schlüsselschalter
– z. B. durch abschließbare Einschaltventile
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Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) geschützt werden.
– Betreiben Sie elektrische Geräte (z. B. Netzgeräte, Verdichter, Hydraulikaggregate) nur in
Ausbildungsräumen, die mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung ausgestattet sind.
– Als Fehlerstromschutzeinrichtung ist ein RCD-Schutzschalter mi
t Differenzstrom ≤ 30 mA, Typ B
zu verwenden.
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Der Labor- oder Unterrichtsraum muss durch Überstromschutzeinrichtungen geschützt sein.
– Sicherungen oder Leitungsschutzschalter
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Es dürfen keine Geräte mit Schäden oder Mängeln verwendet werden.
– Schadhafte Geräte sind zu sperren und aus dem Labor- oder Unterrichtsraum zu entnehmen.
– Beschädigte Verbindungsleitungen, Druckluftschläuche und Hydraulikschläuche stellen ein
Sicherheitsrisiko dar und müssen aus dem Labor- oder Unterrichtsraum entfernt werden.
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