1.- Die Länge des Ablaßschlauches darf nicht
mehr als 3 Meter betragen.
2.- Das Ende des Ablaßschlauches muß sich
0,5 bis 1,0 Meter über dem Boden
befinden (Abb. 17).
3.- Zur Vermeidung von unangenehmen
Abflußgeruch ist ein Saugheber vorzuse-
hen.
4.- Knicke im Ablaßschlauch sind zu vermei-
den, um den ungestörten Wasserablaß
nicht zu behindern.
Sehr wichtig
Nach Befestigung des Ablaßschlauches muß
dieser auf festen Sitz hin überprüft werden,
um unbeabsichtigtes Loslösen und somit
Überschwemmungen vorzubeugen.
Elektrischer Anschluß
Der Geschirrspüler darf nur an eine geerdete
Steckdose angeschlossen werden.
Die Spannung Ihres Stromnetzes muss mit
der angegebenen Spannung auf dem
Typenschild Ihres Gerätes übereinstimmen.
Beachten Sie auch die Ampére-Angaben zur
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Sicherung Ihrer elektrischen Installation.
Das Typenschild befindet sich an der
Innenseite der Gerätetür.
Stimmen die Angaben nicht überein, darf
das Gerät auf keinen Fall an Ihr Stromnetz
angeschlossen werden, und der technische
Kundendienst muss sofort informiert
werden.
Die entsprechenden Angaben finden Sie auf
dem TYPENSCHILD an der Seite der
Spülmaschinentür.
Ist das Spannungskabel beschädigt, muß
es ausgewechselt werden. Die
Auswechslung darf nur vom Hersteller,
dem Kundendienst oder autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden.
DER HERSTELLER LEHNT JEDE
VERANTWORTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE
DURCH NICHTBEACHTUNG DIESER
ANWEISUNGEN ENTSTEHEN, STRIKT AB.
Ihr Geschirrspüler erfüllt die Anforderun-
gen der Europäischen Richtlinie 87/308/CEE
über funktechnische Störungen.