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EU-Konformitätserklärung
Gegenstände der Erklärung - Modelle, Produktidentifizierung:
Extol® Craft 8823306
Selbstnivellierender Linienkreuzlaser
Hersteller Madal Bal a.s. • Bartošova 40/3, CZ-760 01 Zlín • Ident.-Nr.: 49433717
erklärt,
dass der vorgenannte Gegenstand der Erklärung in Übereinstimmung mit den einschlägigen
harmonisierenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union steht: (EU) 2011/65; (EU) 2014/30; (EU) 2014/35;
Diese Erklärung wird auf ausschließliche Verantwortung des Herstellers herausgegeben.
Harmonisierte Normen (inklusive ihrer ändernden Anlagen, falls diese existieren),
die bei der Beurteilung der Konformität verwendet wurden und auf deren Grundlage die
Konformität erklärt wird:
EN 60825-1:2014; EN 61326-1:2013; EN 61326-2-2:2013; EN 50581:2012
Ort und Datum der Herausgabe der Konformitätserklärung:
Zlín 21. 6. 2019
Im Namen der Gesellschaft Madal Bal, a.s.:
Martin Šenkýř
Vorstandsmitglied der Hersteller-AG
•
Wenden Sie sich bezüglich des Garantieservice an den
Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
•
Bewahren Sie das Gerät bei Nichtgebrauch in der
Nylontasche auf. Lagern und transportieren Sie
das Gerät in einer tragbaren Tasche und schützen
Sie es vor Stößen, Temperaturen über 45 ° C,
Eindringen von Wasser und hoher Luftfeuchtigkeit.
VII. Bedeutung der
Typenschild-
kennzeichnung
Lesen Sie vor der
Benutzung des Gerätes
die Gebrauchsanleitung.
Entspricht den einschlägi-
gen Anforderungen der EU.
LASER
2
Laserstrahlen Nicht in
den Laserstrahl schauen.
Lasergerät der Klasse 2.
Symbol für Elektroabfall
(siehe weiter).
Tabelle 1
VIII. Abfallentsorgung
•
Werfen Sie die Verpackungen in den entsprechen-
den Container für sortierten Abfall.
•
Das Produkt enthält elektronische Bestandteile,
und deshalb darf es laut der europäischen Richtlinie
(EU) 2012/19 nicht in den Hausmüll
geworfen werden, sondern es muss an
den entsprechenden Sammelstellen für
Elektrogeräte zur umweltgerechten
Entsorgung abgegeben werden. Entnehmen Sie vor
der Entsorgung des Gerätes die Batterien.
•
Laut Richtlinie 2006/66 EU dürfen Akkumulatoren
nicht in den Kommunalabfall geworfen werden,
sondern sie müssen an Sammelstellen für Batterien
zur ökologischen Entsorgung abgegeben
werden, denn sie enthalten
Betriebsfüllungen, die für die Umwelt
schädlich sind.
•
Informationen über Sammelstellen erhalten Sie
bei dem Gemeindeamt.