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Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate
ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten
werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren
6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille Schäden
und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit-Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die
in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie
besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
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Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet.
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Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich