8
Alle in der Anleitung und am Gerät aufgeführten Sicherheitshinweise sind zu beachten. Ergänzend zu diesen
Sicherheitshinweisen hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass alle im jeweiligen Einsatzland geltenden nationalen und
internationalen Regelwerke sowie weitere verbindliche Regelungen zur betrieblichen Sicherheit, Unfallverhütung und
zum Umweltschutz eingehalten werden. Alle Arbeiten am Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
2.4
Allgemeine Betreiberpflichten
• Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand einzusetzen. Er
muss dafür sorgen, dass neben den Sicherheitshinweisen in der Anleitung die allgemeingültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften, die Vorgaben der DIN VDE 0100 sowie die Bestimmungen zum Umweltschutz des
jeweiligen Einsatzlandes beachtet und eingehalten werden.
•
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten mit dem Gerät nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
•
Letztlich verantwortlich für den unfallfreien Betrieb ist der Betreiber des Geräts oder das von ihm autorisierte
Personal.
• Der Betreiber ist für die Einhaltung der technischen Spezifikationen verantwortlich.
2.5 Anforderungen an das Personal
•
Jede Person, die beauftragt ist, mit dem Gerät zu arbeiten, muss die komplette Anleitung gelesen und verstanden
haben, bevor sie die entsprechenden Arbeiten ausführt. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person mit einem
solchen Gerät bereits gearbeitet hat oder dafür geschult wurde.
•
Alle Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisiertem
Personal ausgeführt werden. Vor Beginn aller Tätigkeiten muss das Personal mit den Gefahren beim Umgang mit
dem Gerät vertraut gemacht worden sein.
• Alle Personen dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation durchführen. Die Verantwortungsbereiche des
jeweiligen Personals sind klar festzulegen.
•
Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem Gerät zu arbeiten, darf keine körperlichen Einschränkungen
besitzen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen zeitweilig oder auf Dauer einschränken (z. B. durch
Übermüdung).
•
Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage-, Demontage- und Reinigungsarbeiten durch Minderjährige oder
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, ist nicht gestattet.
Summary of Contents for 2011781
Page 44: ...42 11 Anhang Bohrmaße Maßstab 1 1 ...
Page 86: ...42 11 Annex Drill hole sizes Scale 1 1 ...
Page 131: ...Annexe 45 PatioControl FR 11 Annexe Cotes de perçage Échelle 1 1 ...
Page 132: ......
Page 176: ...44 11 Appendice Dimensione fori Scala 1 1 ...
Page 221: ...Anexo 45 PatioControl ES 11 Anexo Medida del taladro Escala 1 1 ...
Page 222: ......
Page 223: ......