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4. Sicherheitshinweise
Party-Strahler auf eine ebene, nicht oder nur schwach geneigte Fläche stellen (max. 5°).
Achtung - Gerät nur für beaufsichtigten Betrieb.
Reflektor und Lochblech bei Betrieb nicht berühren - Verbrennungsgefahr !
Es muß ein sicherer Abstand zu brennbaren Gegenständen während des Betriebes eingehalten werden.
An dem Party-Strahler dürfen keine Gegenstände befestigt werden.
Das Gerät darf nur im Freien verwendet werden.
Der Party-Strahler dient ausschließlich zu Heizzwecken.
Bei starkem Wind ist es ratsam den Fuß zusätzlich zu beschweren, bzw. am Boden zu befestigen oder
das Gerät an einem sicheren Ort zu verwahren.
Bei längerem Nichtgebrauch den Lochblech- und Aufsatzkorpus mit Folie abdecken, um das Eindringen
von Staub und Insekten zu vermeiden.
Ein Standortwechsel ist nur mit abgeschaltetem Party-Strahler durchzuführen.
Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen Zustand und das Vorhandensein der Dichtung am Flaschen-
ventil. Keine zusätzlichen Dichtungen verwenden.
Im Falle einer Störung ist das Absperrventil der Gasflasche sofort zu schließen.
Der Party-Strahler darf nur über einen zwischengeschalteten Druckregler mit einem zulässigen Aus-
gangsdruck, siehe Geräteschild und werkseitige Einstellung, betrieben werden.
Inbetriebnahme und Zündung unbedingt
nach dem unter Punkt 6.1 angegebenen Reglement
durchführen.
Wartung:
Der Gasschlauch ist von einem Fachbetrieb in Abständen von 5 Jahren zu überprüfen.
Hinweise zum gewerblichen Einsatz:
Gemäß BGV D34 (VBG 21), DIN 4811-3 und TRF 96 ist bei gewerblichem Einsatz (z. B. auf Jahrmärkten) ein
Sicherheitsdruckregler mit integrierter Überdrucksicherung einzusetzen.
Dieser Regler gehört nicht zum Lieferumfang.
Vor der Inbetriebnahme des Gerätes ist eine Dichtheitsprüfung an allen Verbindungsstellen mittels
Lecksuchspray oder einem schaumbildeden Mittel durchzuführen. Keine offene Flamme verwenden.
„Die Prüfung darf nicht bei Betrieb erfolgen.
5. Anschluß an die Gasflasche (5 bzw. 11 kg)
Zum Anschluß des Gerätes sind folgende Teile erforderlich:
handelsübliche Gasflasche
fest eingestellter, DVGW-anerkannter Druckregler, max. 1,5 kg/h (Bestandteil des Gerätes) passend zur
verwendeten Gasflasche
Betriebsdruck siehe werkseitige Einstellung
DVGW-anerkannte Schlauchleitung ausreichender Länge, die eine knickfreie Montage erlaubt
(Bestandteil des Gerätes)
DVGW-anerkanntes Lecksuchspray oder schaumbildendes Mittel
6. Bedienungsanleitung
6.1 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme erfolgt über Öffnen der Gasflasche, „Drehen“ des Knebels auf Vollbrand (90° nach links),
„Drücken“ des selbigen und gleichzeitigem „Betätigen“ des Piezoanzünders (maximal 5 Zündversuche).
Nach der Zündung muss der Knebel noch ca. 10 Sekunden eingedrückt bleiben, bis der Brenner in Betrieb
bleibt.. Bei Erlöschen der Flamme darf ein zweiter Zündversuch frühestens nach fünf Minuten erfolgen, um
Verpuffungen und damit Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Das Einstellglied beinhaltet die Stellungen Null, Vollbrand und Kleinbrand, Zwischenstellungen zur
Regulierung der Wärmeleistung sind stufenlos. Eine thermoelektrische Zündsicherung verhindert das
Austreten von Gas, wenn keine Flamme vorhanden ist.
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