GESCHIRRSPÜLER
HINWEISE
Ein nicht mehr gebrauchsfähiges elektronisches oder elektrisches Gerät, darf nicht
gemeinsam mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Ohne dass dafür weitere Kosten entstehen, kann das Gerät bei von der örtlichen
Verwaltung speziell dafür eingerichteten Stellen, oder bei Herstellern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, abgegeben werden.
Durch die getrennte Entsorgung von Altgeräten werden mögliche negative Auswirkung
auf Umwelt und Gesundheit vermieden, die die Folge einer unsachgerechten Beseitigung
sein können. Die einzelnen Bestandteile der entsorgten Geräte können verwertet und
recycelt werden, womit Energie und Rohstoffe gespart werden.
Das nebenstehende Symbol auf dem Gerät oder auf der beiliegenden
Bedienungsanleitung zeigt an, dass dieses Gerät nicht in den üblichen
Hausmüllcontainern entsorgt werden darf.
Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer
örtlichen Verwaltung in Verbindung, oder mit dem Händler, bei dem Sie das Gerät
erworben haben.
INFORMATION ZUR UMWELTVERTRÄGLICHEN ENTSORGUNG
VON NICHT MEHR FUNKTIONSFÄHIGEN ELEKTRISCHEN UND
ELEKTRONISCHEN GERÄTEN