Gefahr durch automatischen Anlauf
GEFAHR!
Bei der Kennzeichnung mit nebenstehendem Symbol besteht die Gefahr des
automatischen Anlaufes. Bereits durch Herstellen der Stromversorgung kann
ein automatischer Anlauf gestartet werden, ohne dass vorher noch ein
Schalter/Taster betätigt werden muss.
GEFAHR!
Gefahr des automatischen Anlaufes der Pumpe
Die Pumpe wird über die Spannungsversorgung gesteuert.
Bereits durch Herstellen der Stromversorgung wird der automatischer Anlauf
der Pumpe gestartet, ohne dass vorher noch ein Schalter/Taster betätigt
werden muss.
Zum sicheren Umgang mit der Dosierpumpe muss bauseits ein
Sicherheitsschalter vorgeschaltet werden oder über die Not-Aus-
Funktion der übergeordneten Steuereinheit angeschlossen werden.
2.7.3
Umweltschutzmaßnahmen
UMWELT!
Das Umweltzeichen kennzeichnet Maßnahmen des Umweltschutzes.
2.8
Betreiberpflichten
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon besonders
die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei
der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-
Richtlinien), z.B. Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche
Schutzausrüstung (PSA), Vorsorgeuntersuchungen;
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
Sicherheit
18
Rev. 5-06.2018