Eingeschränkte Garantie
Digital Security Controls garantiert, dass das Produkt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum
bei gewöhnlicher Anwendung frei von Material- und Fertigungsfehlern ist und dass Digital Security Con-
trols im Fall von Garantieansprüchen nach eigenem Ermessen das defekte Gerät nach Rückgabe an sei-
nen Kundendienst repariert oder austauscht. Diese Garantie betrifft nur Defekte in Teilen und Fertigung
und nicht Transport- oder Handhabungsschäden oder Schäden aufgrund von Fakten, die außerhalb der
Kontrolle von Digital Security Controls sind, wie beispielsweise Blitzschlag, Überspannung, mechani-
sches Anstoßen, Wasserschäden oder Schäden aufgrund Missbrauch, Veränderung oder unsach-
gemäßer Verwendung des Geräts. Die vorstehende Garantie gilt nur für den Ersterwerber und ersetzt alle
anderen ausdrücklichen oder implizierten Garantien und alle anderen Verpflichtungen oder Haftungen sei-
tens Digital Security Controls. Digital Security Controls übernimmt keine Verantwortung für und befugt
keine andere Person, die behauptet, Veränderungen vorzunehmen oder diese Garantie zu ändern oder
Garantie oder Haftung bezüglich dieses Produkts zu übernehmen. Keinesfalls haftet Digital Security Con-
trols für direkte, indirekte oder Folgeschäden, Gewinnverlust, Zeitverlust oder andere Verluste des Käu-
fers in Verbindung mit dem Kauf, der Installation oder dem Betrieb oder Ausfall dieses Produkts.
WARNUNG: Digital Security Controls empfiehlt, dass das gesamte System regelmäßig getestet wird.
Trotz häufiger Überprüfung und aufgrund von krimineller Sabotage oder Stromausfall, nicht jedoch darauf
beschränkt, ist es jedoch möglich, dass dieses Produkt nicht wie erwartet funktioniert. Wichtige Hin-
weise: Veränderungen oder Modifizierungen, die nicht ausdrücklich von DSC genehmigt sind, können
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für dieses Gerät führen. WICHTIG - LESEN: Mit oder ohne Pro-
dukte und Komponenten gekaufte DSC Software ist urheberrechtlich geschützt und wird unter folgenden
Lizenzbedingungen gekauft: Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Ver-
trag zwischen Ihnen (Unternehmen, Privatperson oder Körperschaft als Käufer der Software und ent-
sprechender Hardware) und Digital Security Controls, ein Geschäftszweig von Tyco Safety Products
Canada Ltd. („DSC“), dem Hersteller der integrierten Sicherheitssysteme und dem Entwickler der Soft-
ware sowie entsprechenden Produkten oder Komponenten („HARDWARE“), die Sie erworben haben.
Ist das DSC-Softwareprodukt („SOFTWAREPRODUKT“ oder „SOFTWARE“) dazu bestimmt, von
HARDWARE begleitet zu werden und ist NICHT von neuer HARDWARE begleitet, so dürfen Sie das
SOFTWAREPRODUKT nicht verwenden, kopieren oder installieren. Das SOFTWAREPRODUKT
umfasst Computer-Software und kann zugehörige Medien, Druckmedien und „Online- “ oder elek-
tronische Dokumente einschließen.
Jede mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Software, die mit einer separaten Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung verknüpft ist, wird für Sie gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung lizen-
ziert.
Durch Installation, Kopieren, Herunterladen, Speichern, Zugreifen auf oder anderweitiges Nutzen des
SOFTWAREPRODUKTS stimmen Sie zu, uneingeschränkt an die Bedingungen dieser EULA
gebunden zu sein, selbst wenn diese EULA als Modifizierung einer vorhergehenden Vereinbarung oder
eines Vertrags gedacht ist. Stimmen Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zu, so lizenziert DSC
das SOFTWAREPRODUKT nicht für Sie und Sie haben nicht das Recht, es zu benutzen.
SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrecht und internationale Urheberrechtsabkommen
sowie
durch
andere
gewerbliche
Schutzrechte
und
Abkommen
geschützt.
Das
SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZBEWILLIGUNG Diese EULA gibt Ihnen folgende Rechte:
(a) Installation und Nutzung der Software – Für jede Lizenz, die Sie erwerben, dürfen Sie nur eine Kopie
des SOFTWAREPRODUKTS installieren.
(b) Nutzung von Speicher/Netzwerk – Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf ver-
schiedenen Computern, einschließlich Workstations, Terminals oder anderen digitalen elektronischen
Geräten („Gerät“) installiert, aufgerufen, angezeigt, ausgeführt, freigegeben oder genutzt werden. Mit ande-
ren Worten, falls Sie mehrere Workstations haben, müssen Sie eine Lizenz für jede Workstation erwer-
ben, auf welcher die SOFTWARE benutzt wird.
(c) Sicherungskopie – Sie können BackupKopien des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, aber Sie
dürfen jeweils nur eine Kopie je Lizenz installiert haben. Sie dürfen die BackupKopie ausschließlich zur
Archivierung verwenden. Außer wie ausdrücklich in dieser EULA verfügt, dürfen Sie keine weiteren
Kopien des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der Druckmaterialien, welche die
SOFTWARE begleiten, erstellen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Beschränkung von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage – Sie dürfen das
SOFTWAREPRODUKT nicht nachbauen, dekompilieren oder demontieren, außer und nur soweit
dies ausdrücklich abweichend von dieser Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Sie dürfen keine Ver-
änderungen oder Modifizierungen an der Software ohne die schriftliche Erlaubnis von DSC vornehmen.
Sie dürfen keine Schutzvermerke, Markierungen oder Kennzeichnungen vom Softwareprodukt entfernen.
Sie müssen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung ergreifen, dass die Bedingungen dieser
EULA eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten – Dieses Softwareprodukt ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Kom-
ponenten dürfen nicht getrennt werden, um in mehr als einem HARDWARE-Gerät verwendet zu wer-
den.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT – Haben Sie diese SOFTWARE mit HARDWARE
erworben, so ist das SOFTWAREPRODUKT mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Pro-
dukt lizenziert. In diesem Fall darf das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE verwendet
werden, wie in dieser EULA beschrieben.
(d) Vermietung – Sie dürfen dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen.
Sie dürfen es anderen nicht zur Verfügung stellen oder es auf einen Server oder eine Website stellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts – Sie dürfen Ihre Rechte gemäß dieser EULA nur als Teil eines
permanenten Verkaufs oder einer Übereignung der HARDWARE übertragen, sofern Sie keine Kopien
behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT übertragen (einschließlich aller Komponenten,
der Medien und Druckmaterialien, aller Aktualisierungen und dieser EULA) und sofern der Empfänger
den Bedingungen dieser EULA zustimmt. Ist das SOFTWAREPRODUKT eine Aktualisierung, so
muss eine Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS einschließen.
(f) Kündigung – Unbeschadet anderer Rechte kann DSC diese EULA kündigen, wenn Sie gegen die
Bedingungen dieser EULA verstoßen. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des
SOFTWAREPRODUKTS und aller Komponenten zerstören.
(g) Markenzeichen – Diese EULA gibt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Markenzeichen oder
Dienstleistungsmarken von DSC oder seinen Lieferanten.
3. COPYRIGHT – Alle Titel und gewerblichen Schutzrechte in und zu dem SOFTWAREPRODUKT
(einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Bilder, Fotos und Text eingeschlossen im
SOFTWAREPRODUKT), die
begleitenden Druckmaterialien
und alle
Kopien des
SOFTWAREPRODUKTS stehen im Eigentum von DSC oder seinen Lieferanten. Sie dürfen die
Druckmaterialien, welche das SOFTWAREPRODUKT begleiten, nicht kopieren. Alle Titel und
gewerblichen Schutzrechte an und zu den Inhalten, auf die durch die Verwendung dieses
SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, stehen im Eigentum der entsprechenden Inhaber
der Inhalte und sind möglicherweise durch anwendbares Urheberrecht oder andere gewerbliche Schutz-
rechte und Abkommen geschützt. Diese EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Verwendung solcher
Inhalte. Alle Rechte, die gemäß dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben ausdrücklich
durch DSC und seine Lieferanten vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN – Sie stimmen zu, das SOFTWAREPRODUKT nicht in Län-
der oder an Personen zu exportieren oder zu reexportieren, welche den kanadischen Export-
beschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL – Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario,
Kanada.
6. SCHLICHTUNG – Alle Streitigkeiten in Verbindung mit dieser Vereinbarung werden durch endgültige
und bindende Schlichtung gemäß dem Schlichtungsgesetz beigelegt und die Parteien stimmen zu,
sich an die Entscheidung des Schlichters zu halten. Der Ort der Schlichtung ist Toronto, Kanada und die
Sprache der Schlichtung ist Englisch.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
(a) KEINE GARANTIE – DSC STELLT DIE SOFTWARE „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND
OHNE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG. DSC GARANTIERT NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI MÖGLICH IST.
(b) ÄNDERUNGEN IN DER BETRIEBSUMGEBUNG – DSC ist nicht verantwortlich für Probleme
durch Änderungen der Betriebseigenschaften der HARDWARE oder für Probleme bei der Interaktion des
SOFTWAREPRODUKTS mit Nicht-DSC-SOFTWARE- oder HARDWAREPRODUKTEN.
(c) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, GARANTIE REFLEKTIERT VERTEILUNG DER
RISIKEN – IMPLIZIERT EINE BESTIMMUNG GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, DIE IN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT DARGESTELLT SIND, SO BESCHRÄNKT SICH
DSCS
GESAMTHAFTUNG
GEMÄß
DEN
BEDINGUNGEN
DIESER
LIZENZVEREINBARUNG AUF DEN (JEWEILS GRÖßEREN BETRAG) VON IHNEN
BEZAHLTEN BETRAG FÜR DIE LIZENZIERUNG DES SOFTWAREPRODUKTS UND
FÜNF KANADISCHE DOLLAR (CAD$ 5,00). DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN NICHT
ZULASSEN, TRIFF DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT
ZU.
(d) HAFTUNGSAUSSCHLUSS – DIESE GARANTIE ENTHÄLT DIE GESAMTEN
GARANTIEN UND GILT ANSTATT ALLER ANDEREN GEGEBENEN GARANTIEN,
AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT
(EINSCHLIEßLICH ALLER IMPLIZIERTEN
GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK) UND ALLER ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS
DSC. DSC GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN. DSC ÜBERNIMMT KEINE
VERANTWORTUNG FÜR UND BEFUGT KEINE ANDERE PERSON, DIE BEHAUPTET,
VERÄNDERUNGEN VORZUNEHMEN ODER DIESE GARANTIE ZU ÄNDERN ODER
GARANTIE ODER HAFTUNG BEZÜGLICH DIESES SOFTWAREPRODUKTS ZU
ÜBERNEHMEN.
(e) AUSSCHLIEßLICHE ABHILFE UND BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE – UNTER
KEINEN UMSTÄNDEN IST DSC FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER
FOLGESCHÄDEN
AUFGRUND
VON
VERSTOß
GEGEN
DIE
GARANTIE,
VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT, KAUSALHAFTUNG
ODER SONSTIGE
RECHTLICHE THEORIE HAFTBAR. SOLCHE SCHÄDEN SCHLIEßEN EIN, SIND JEDOCH
NICHT
DARAUF
BESCHRÄNKT,
GEWINNVERLUST,
VERLUST
DES
SOFTWAREPRODUKTS ODER VERBUNDENER GERÄTE, KAPITALKOSTEN, ERSATZ-
ODER
AUSTAUSCHKOSTEN
FÜR
GERÄTE,
EINRICHTUNGEN
ODER
DIENSTLEISTUNGEN,
AUSFALLZEITEN,
EINKAUFSZEITEN,
FORDERUNGEN
DRITTER, EINSCHLIEßLICH KUNDEN UND SACHSCHÄDEN.
Warnung: DSC empfiehlt, dass das gesamte System regelmäßig vollständig überprüft wird. Trotz häu-
figer Überprüfung und aufgrund von krimineller Sabotage oder Stromausfall, nicht jedoch darauf
beschränkt, ist es jedoch möglich, dass dieses Softwareprodukt nicht wie erwartet funktioniert.
Die Tastenfelder der Modelle HS2LED, HS2LCD (P), HS2ICN (P), HS2LCDRF (P) 8, HS2ICNRF
(P) 8 wurden von Telefication gemäß EN50131-1:2006 + A1:2009, EN50131-3:2009 für Grad 2, Klasse
II zertifiziert. EN50131-1 Grad 2/Klasse II
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1-800-387-3630 (Kanada, USA), 905-760-3000