Für Bundesrepublik Deutschland
For Federal Republic of Germany
Pour la République féderal d’Allemagne
BESCHEINIGUNG DES HERSTELLERS/IMPORTEURS
Dieses Gerät ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der BMPT Vfg.243/1991 und
Vfg.46/1992 in Verbindung mit EN55022:1987 (DIN VDE 0878-3:11.89), oder Vfg.1046/1984
mit Vfg. 483/1986, funkentstört. Es trägt als Nachweis der EMV-Konformität entweder eine
Konformitätskennzeichnung oder das VDE-Funkschutzzeichen.
Der vorschriftsmäßige Betrieb mancher Geräte (z.B. Meßsender) kann allerdings gewissen
Einschränkungen unterliegen. Beachten Sie deshalb die unten aufgeführten Hinweise.
Für Geräte die nicht mit dem VDE-Funkschutzzeichen versehen sind wurde dem Bundesamt für
Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) das Inverkehrbringen dieses Gerätes angezeigt
und die Berechtigung zur Überprüfung der Serie auf Einhaltung der Bestimmungen eingeräumt.
Betreiberhinweis
Wir sind verpflichtet, Sie auf folgende Fakten hinzuweisen (BMPT-Amtsblattverfügung 243/91
bzw. 1046/84 §2, Abschnitt 5):
Dieses Gerät wurde funktechnisch sorgfältig entstört und geprüft. Wird dieses Gerät innerhalb
einer Anlage zusammen mit anderen Geräten betrieben, muß bei Inanspruchnahme der
"Allgemeinen Betriebsgenehmigung" nach BMPT-AmtsblVfg. 243/91 bzw. 1046/84 die gesamte
Anlage den unter §2, Abschnitt 1, genannten Voraussetzungen entsprechen.
Externe Datenkabel
Sollte ein Austausch der von Digital spezifierten Datenkabel nötig werden, muß der Betreiber
für eine einwandfreie Funkentstörung sicherstellen, daß Austauschkabel im Aufbau und
Abschirmqualität dem Digital Originalkabel entsprechen.