Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien dürfen gemäß europäischer Vorgaben
[1] nicht zum umsortierten Siedlungsabfall gegeben werden, sondern müssen getrennt erfasst
werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten
Sammlung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz. Sorgen Sie dafür, dass dieses Gerät,
wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, sowie Batterien in die hierfür vorgesehenen
Systeme der Getrenntsammlung gegeben wird. In Deutschland sind Sie gesetzlich [2] verpflichtet,
ein Altgerät sowie Batterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzu-
führen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen
eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei
entgegengenommen werden. Batterien können Sie auch nach Gebrauch unentgeltlich an die
Verkaufsstelle zurückgegeben. Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender oder
Ihrer Gemeindeverwaltung über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder
Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte.
RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. September
2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Gesetz zur
Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom
25. Juni 2009 (BattG).
WEEE-Reg-Nr.
DE81400428
RoHS