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Auffangwannen
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Inbetriebnahme / Bedienung
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Inbetriebnahme / Bedienung
HINWEIS
Einsatz in Ex-Bereichen
Verpackung nur außerhalb von Ex-Zonen entfernen und entsorgen.
Transport
Die Auffangwanne darf nur im unbeladenen Zustand transportiert werden.
Die Auffangwannen mit Füßen sind mit Gabelstapler oder Hubwagen unterfahr- und transportierbar.
Beladen der Auffangwanne
Die Gebinde / Behälter mit geeigneten Hilfsmitteln standsicher auf den Gitterrost oder direkt in die Auffangwanne stellen.
Beim Beladen einer fahrbaren Auffangwanne sind vor dem Beschicken die Feststeller zu betätigen. Lagermedien immer
mittig auf der Auffangwanne positionieren.
Bei der Beladung beachten, dass die Einsehbarkeit der Auffangwanne erhalten bleibt.
HINWEIS
Einstellung von Behältern in die Auffangwanne.
Bei Nutzung der Auffangwanne ohne Gitterrost ist das Fassungsvermögen, entsprechend der Richtlinie über die
Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR), zu beachten.
HINWEIS
Einsatz in Ex-Bereichen.
Um eine Funkenbildung zu vermeiden, Gebinde / Behälter in gemäßigtem Tempo (<1m/s) auf / in der Auffangwanne
abstellen.
Abfüllen
Bei Behältern, die zum Abfüllen verwendet werden (z.B. liegende Fässer mit Hahn), muss auch der Handhabungsbereich
durch die Auffangwanne gesichert sein. Abfüllgefäße (z.B. Kannen) dürfen nicht über den Wannenrand hinausragen.
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Wartung / Instandhaltung
HINWEIS! Nur dafür zugelassenes und durch den Betreiber autorisiertes Fachpersonal darf
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen.
Regelmäßige Prüfungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen des Betreibers.
Außerordentliche Prüfungen nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit
beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung durch einen Sachkundigen des Betreibers.
Vor der Sicht- und Funktionskontrolle kann unter Umständen eine vorherige Reinigung erforderlich sein.
Der Prüfumfang bei einer Sicht- und Funktionsstörung erstreckt sich auf Brücke, Verformungen, Anrisse,
Beschädigungen und Korrosionsschäden.
Als Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist vom Betreiber eine Prüfliste zu erstellen und zu führen.
Sollten Beschädigungen an der Auffangwanne und / oder dem Gitterrost auftreten, so sind diese unverzüglich zu
beseitigen.
Schäden am Oberflächenschutz der Auffangwanne sind umgehend vom Betreiber auszubessern, damit keine
Korrosion auftreten kann. Beim Austausch des Gitterrosts darf nur ein Gitterrost gleicher Tragkraft und Abmessung
verwendet werden.
Um die Wanne zu reinigen sind ggf. die Gitterroste mit den Unterstützungen zu entfernen. Nach der Reinigung
müssen alle Unterstützungen und Gitterroste wie in Kapitel 3.2 Montage Gitterrost und Abfüllbock (optional) wieder
eingebaut werden.
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