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6.2 Lampenwechsel (siehe Fig. 6)
Abnehmen des Gehäusedeckels, wie Pkt. 6.1)
Beide Lampen
7, 8
sind jetzt zugänglich und können herausgeschraubt werden. Sie dürfen
nur durch Lampen gleichen Typs ersetzt werden (Zwerg-Glühlampe, GL 3,5 V 0,2 A E10).
Zusammenbau in umgekehrter Reihenfolge (Dichtungen für Schrauben und Gehäusedeckel
dürfen nicht entfernt werden).
Funktionskontrolle nach Pkt. 5.1 durchführen.
7. Wiederholungsprüfung
Die Prüffrist für den
Spannungsprüfer PHEG…
richtet sich nach seinen Einsatzbedingungen,
z.B. Häufigkeit der Benutzung, Beanspruchung durch Umgebungsbedingungen, Transport.
Nach
DGUV Vorschrift 3
(früher BGV A3) ist der Spannungsprüfer mindestens alle 6 Jahre zu
überprüfen.
Die Wiederholungsprüfung wird am Gerät dokumentiert.
Fig. 6