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Inspektion und Wartung
Installations- und Wartungsanleitung
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Daikin Altherma EHS(X/H)
Daikin Altherma integrated solar unit
008.1444099_00 – 07/2018 – DE
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Inspektion und Wartung
7.1
Allgemeines zu Inspektion und
Wartung
Die regelmäßige Inspektion und Wartung der Daikin Altherma
EHS(X/H) senkt den Energieverbrauch und garantiert eine lange Le-
bensdauer sowie den störungsfreien Betrieb..
WARNUNG
Das Wärmepumpen-Gesamtsystem enthält Kältemittel mit
fluorierten Treibhausgasen, welche bei Freisetzung die
Umwelt schädigen.
Kältemitteltyp: R32
GWP*-Wert: 675
*GWP = Global Warming Potential (Treibhauspotenzial)
▪ Gesamtfüllmenge des Kältemittels auf dem mitgeliefer-
ten Etikett am Wärmepumpenaußengerät eintragen
(Hinweise siehe Installationsanleitung Wärmepum-
penaußengerät).
▪ Kältemittel nie in die Atmosphäre entweichen lassen -
immer mit einem dafür geeigneten Recyclinggerät ab-
saugen und recyceln.
INFORMATION
Die Inspektion und Wartung durch autorisierte und ge-
schulte Heizungsfachkräfte einmal jährlich, möglichst
vor
der Heizperiode
, durchführen. Somit können Störungen
während der Heizperiode ausgeschlossen werden.
Zur Gewährleistung der regelmäßigen Inspektion und War-
tung empfehlen wir, einen Inspektions- und Wartungsver-
trag abzuschließen.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 Artikel 3, abgelöst
am 01.01.2015 durch (EG) Nr. 517/2014 Artikel 3 und 4, müssen Be-
treiber (bzw. Eigentümer) ihre ortsfesten Kälteanlagen regelmäßig
warten, auf Dichtheit überprüfen und eventuelle Undichtigkeiten um-
gehend beseitigen lassen.
Alle Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältekreis-
lauf müssen z. B. im Betriebshandbuch dokumentiert werden.
Für unsere Wärmepumpensysteme ergeben sich für den Betreiber
folgende Pflichten:
INFORMATION
Die europäische gesetzliche Überprüfungsfrist gilt für Wär-
mepumpen ab einer Gesamtfüllmenge der Anlage mit Käl-
temittel von 3 kg bzw. ab 01.01.2017 ab einer Gesamtfüll-
menge von 5 t CO
2
-Äquivalent.
Wir empfehlen dennoch den Abschluss eines Wartungs-
vertrags inklusive Dokumentation der durchgeführten Ar-
beiten im Betriebshandbuch zur Wahrung der Garantiean-
sprüche, auch für Anlagen, bei welchen keine gesetzliche
Pflicht auf Dichtheitskontrolle besteht.
▪ Bei einer Gesamtfüllmenge der Anlage mit Kältemittel von 3 kg –
30 kg bzw. ab 6 kg in hermetischen Anlagen und ab 01.01.2017
bei einer Gesamtfüllmenge von 5-50 t CO
2
-Äquivalent bzw. ab
10 t CO
2
-Äquivalent in hermetischen Anlagen:
▪ Kontrollen durch zertifiziertes Personal in Abständen von
höchstens 12 Monaten und Dokumentation der durchgeführten
Arbeiten gemäß der gültigen Verordnung. Diese Dokumentation
ist mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren.
INFORMATION
Zertifiziert sind Personen, welche für Arbeiten an ortsfes-
ten Kälteanlagen (Wärmepumpen) und Klimaanlagen
einen Sachkundenachweis für den europäischen Raum
nach der F-Gase-Verordnung gemäß (EG) Nr. 303/2008
besitzen.
▪ Bis 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkundenach-
weis der Kategorie II
▪ Ab 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkundenach-
weis der Kategorie I
Jährlich durchzuführende Wartungsarbeiten
WARNUNG
Unsachgemäß durchgeführte Arbeiten der Daikin Altherma
EHS(X/H) und an ihren optional angeschlossenen Kompo-
nenten können Leben und Gesundheit von Personen ge-
fährden und die Funktion dieser Bauteile beeinträchtigen.
▪ Arbeiten an der Daikin Altherma EHS(X/H) (wie z. B.
Wartung oder Instandsetzung) nur durch Personen, die
autorisiert sind und zu der jeweiligen Tätigkeit eine befä-
higende technische oder handwerkliche Ausbildung er-
folgreich absolviert, sowie an fachlichen, von der jeweils
zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveran-
staltungen teilgenommen haben. Hierzu zählen insbe-
sondere Heizungsfachkräfte, Elektrofachkräfte und Käl-
te-Klima-Fachkräfte, die aufgrund Ihrer fachlichen Aus-
bildung und Ihrer Sachkenntnis, Erfahrungen mit der
fachgerechten Installation und Wartung von Heizungs-,
Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen haben.
WARNUNG
Das gasförmige Kältemittel ist schwerer als Luft. Es kann
sich in Gruben oder schlecht belüfteten Räumen in hohen
Konzentrationen ansammeln. Das Einatmen hoher Kon-
zentrationen gasförmigen Kältemittels führt zu Schwindel-
und Erstickungsgefühlen. Bei Kontakt von gasförmigem
Kältemittel mit offenem Feuer oder heißen Gegenständen
können tödliche Gase entstehen.
▪ Bei Arbeiten am Kältemittelkreislauf für eine gute Belüf-
tung des Arbeitsplatzes sorgen.
▪ Falls notwendig, vor Beginn der Arbeiten, das Kältemit-
telsystem vollständig evakuieren.
▪ Arbeiten am Kältemittelkreislauf niemals in geschlosse-
nen Räumen oder Arbeitsgruben durchführen.
▪ Kältemittel nicht mit offenem Feuer, Glut oder heißen
Gegenständen in Berührung bringen.
▪ Kältemittel niemals in die Atmosphäre entweichen las-
sen (Bildung hoher Konzentrationen).
▪ Nach dem Abnehmen der Serviceschläuche von den
Befüllanschlüssen, am Kältesystem eine Dichtheitsprü-
fung durchführen. Durch undichte Stellen kann Kältemit-
tel austreten.
WARNUNG
Bei normalem Atmosphärendruck und Umgebungstempe-
raturen verdampft flüssiges Kältemittel so plötzlich, dass
es bei Kontakt mit der Haut oder den Augen zu Erfrierun-
gen des Gewebes kommen kann (Erblindungsgefahr).
▪ Stets Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
▪ Kältemittel niemals in die Atmosphäre entweichen las-
sen (hoher Druck an der Austrittsstelle).
▪ Beim Abnehmen der Serviceschläuche von den Befüll-
anschlüssen, die Anschlüsse nie in Richtung des Kör-
pers halten. Es können noch Kältemittelreste austreten.