30
Katastrophen. Diese Garantie gilt ebenfalls nicht für Produkte, bei denen eine D-LINK-
Seriennummer entfernt oder auf sonstige Weise unkenntlich gemacht wurde.
D-LINK STEHT NICHT FÜR SCHÄDEN EIN, DIE DADURCH ENTSTEHEN, DASS DIE ANLEITUNG
FÜR DAS D-LINK HARDWARE-PRODUKT NICHT BEFOLGT WIRD.
Laufzeit der eingeschränkten Garantie
Die Laufzeit der eingeschränkten Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt von
D-LINK gekauft wurde. Als Nachweis für den Zeitpunkt des Kaufs gilt der datierte Kauf- oder
Lieferbeleg. Es kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Inanspruchnahme von
Garantiediensten den Kauf des Produkts nachweisen. Wenn Ihre Hardware-Produkte der Marke D-
LINK innerhalb der Laufzeit der eingeschränkten Garantie eine Reparatur benötigen, so sind Sie
berechtigt, gemäß den Bedingungen dieser eingeschränkten Garantie Garantiedienste in Anspruch
zu nehmen.
Diese eingeschränkte Garantie gilt nur für denjenigen, der das D-LINK Hardware-Produkt
ursprünglich als originärer Endbenutzer gekauft hat. Sie ist nicht auf Dritte übertragbar, die das
D-LINK-Produkt von dem ursprünglichen originären Endbenutzer erworben haben.
Produkttyp
Gewährleistungslaufzeit
Verwaltete Switches (d.h. Switches mit eingebauten
SNMP-Agents) (einschließlich Modulen und
Verwaltungssoftware)
Fünf (5) Jahre
Alle weiteren Produkte
Zwei (2) Jahre
Ersatzteile (z.B. externe Netzteile, Lüfter)
Ein (1) Jahr
Die oben aufgeführten Garantielaufzeiten gelten für alle D-LINK-Produkte, die in europäischen
Staaten ab dem 1. Januar 2004 von D-LINK oder einem autorisierten Fachhändler oder
Distributor verkauft werden. Alle vor dem 1. Januar 2004 von D-LINK oder einem autorisierten
Vertragshändler oder Distributor verkauften Produkte haben eine Gewährleistung von 5 Jahren;
ausgenommen sind Netzteile, Lüfter und Zubehör, diese haben eine Garantie von 2 Jahren.
Die durch diesen Garantieschein festgelegte Garantielaufzeit tritt an die Stelle der im
Benutzerhandbuch oder im Kaufvertrag für das jeweilige Produkt angegebenen Laufzeit. Sollten
Sie das betreffende D-LINK-Produkt als Verbraucher erworben haben, so sei klargestellt, dass Ihre
gesetzlichen Rechte hiervon unberührt bleiben.
Leistungsumfang der eingeschränkten Garantie
Bei Auftreten eines Produktfehlers besteht die einzige Verpflichtung von D-LINK darin, dem
ursprünglichen Käufer das defekte Produkt kostenlos zu reparieren oder es auszutauschen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Produkt während der Garantielaufzeit einem autorisierten D-
LINK-Servicecenter übergeben wird. Reparatur oder Austausch werden von D-LINK durch ein
autorisiertes D-LINK-Servicecenter durchgeführt. Bauteile oder Hardware-Produkte, die gemäß
dieser eingeschränkten Garantie entfernt werden, gehen in das Eigentum von D-LINK über. Die
verbliebene eingeschränkte Garantie des entfernten Teils oder Produkts wird auf das Ersatzteil
oder -produkt übertragen. Das Austauschprodukt muss weder neu sein noch dem defekten
Produkt ganz oder in Teilen entsprechen. D-LINK darf dieses nach eigenem Ermessen gegen ein
entsprechendes wiederaufbereitetes Produkt austauschen, welches dem defekten Produkt im
Wesentlichen entspricht (oder höherwertig ist). D-LINK kann verlangen, dass der Kauf des Produkts
nachgewiesen wird.
DIE VORSTEHENDE GARANTIE WURDE IN DIE DEUTSCHE SPRACHE AUS DEM
ENGLISCHEN ÜBERSETZT. BEI ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DER ENGLISCHEN VERSION
UND DER DEUTSCHEN ÜBERSETZUNG GELTEN DIE BESTIMMUNGEN DER ENGLISCHEN
VERSION.