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Corradi SrL - BenutzerhandBuCh
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rev. 0 - 03.2017
Defense
GARANTIE
Art. 1 - Nutzung
DEFENSE ist ein Schattenspender mit aufwickelbarem Tuch zur
Abdeckung von Außenbereichen wie Gärten, Balkons, Penthouse-
Bereichen, Innenhöfen etc.
DEFENSE und dessen Komponenten in ihrer Einheit wurden von der
Corradi Srl mit Sitz in Bologna, Italien, entwickelt und patentiert und
unter Einhaltung der anwendbaren technischen Bezugsnormen
herstellt.
Die nachstehend genannten Garantien gelten sofern die Montage und
die Nutzung des Produkts den in den folgenden Artikeln und Tabellen
angegebenen Eigenschaften konform erfolgen und der Gebrauch
des Produkts in einer den im vorliegenden „Benutzerhandbuch”
enthaltenden Angaben konformen Weise erfolgt. Für die Herstellung
der Komponenten des DEFENSE wurden erstklassige Rohmaterialien
verwendet, die sich für den Einsatz im Freien eignen.
DEFENSE wurde für den Auftraggeber auf Maß entworfen und
produziert und ist für den Schutz von der Sonne und NICHT vor
Niederschlägen (Regen, Schnee und jeglicher anderer plötzlichen Last)
bestimmt und weist eine Beständigkeit gegen Wassertaschen der Klasse
0 (keine Festigkeit) gemäß Norm EN 13561 und einen Windwiderstand
(in der beiliegenden Leistungserklärung angegeben) entsprechend
der Norm EN 13561 im Fall der mit Dübeln verankerten Versionen auf.
Die Verwendung des Produkts bei Wind und Regen ist demnach nur
innerhalb der Grenzwerte gemäß diesen Widerstandsklassen zulässig.
Art. 2 - Versionen
Schattenspender DEFENSE 11, DEFENSE 14 manuell oder elektrisch
steuerbar.
Art. 3 - Montage
DEFENSE kann unter Anwendung eines Gegengewichts (Ballast)
und unter Einhaltung der im Benutzerhandbuch (Kapitel „Tabellen” –
Tabelle 3) vorgegebenen Bedingungen installiert werden.
DEFENSE kann an einer angemessenen Stützstruktur befestigt
werden, wobei korrekt bemaßte Bodenverankerungssysteme
(Kapitel „Tabellen” – Tabelle 2) zu verwenden sind.
Die Montage muss vom technischen Fachpersonal vorgenommen
werden, das eine angemessene Schulung von der Corradi Srl
erhalten hat und das von der Corradi Srl dazu befugt worden ist.
Corradi Srl ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der
Aufstellung, der Montage und der Installation der von ihr gelieferten
Produkte befreit.
Art. 4 - Gültigkeit der Garantie
Die Garantie ist gültig, sofern die Installations- und Nutzungsbedingungen,
die in den Absätzen 1, 2 und 3 angegeben sind, eingehalten werden.
Die Garantie gewährleistet die kostenlose Reparatur oder den
vollständigen Ersatz (Arbeitszeit ausgeschlossen) aller Komponenten,
die sich als nichtkonform oder aber als defekt erweisen, einschließlich
die Übernahme der Transportkosten. Ein Schadensersatz, der aus einer
mangelnden Nutznießung des DEFENSE aufgrund der eventuell vor
und während der Reparatur nicht möglichen Verwendung resultieren
sollte, ist ausgeschlossen.
Es kann kein Schadensersatz für „entstehenden Schaden oder
entgangenen Gewinn” geltend gemacht werden.
Die vorstehend genannten Garantien kommen ausschließlich in dem
Staat zum Tragen, in dem der Wiederverkäufer oder Vertragshändler
seinen Betriebssitz hat.
Art. 5 - Laufzeit der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die
Installation des Produkts beendet wurden.
Art. 6 - Garantieausschlüsse
Die Garantie wird in den nachstehend als Beispiele, jedoch nicht
erschöpfend, aufgelisteten Fällen nicht gewährt:
a) Für durch Stöße oder außerordentlichen Naturereignisse (Blitze,
Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel etc…) entstandene
Schäden
b) Für Schäden, die aufgrund von Eingriffen durch Personen oder
Techniker entstehen, die nicht von der Corradi Srl dazu befugt
worden sind
c) Bei einer Stromspannung mit Schwankungen über oder unter 5
% des Nennwerts (Norm CEI 2-3 Juli 1988)
Art. 7 - Garantiedauer
Die Garantie auf ästhetische Defekte hat eine Gültigkeit von 1 Monat
beginnend mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die Installation des
Produkts beendet wurden.
Die Haftung für versteckte Defekte beschränkt sich auf jeden Fall auf
den nachstehend angegebenen Zeiten, beginnend ab dem Datum der
Beendigung der Arbeiten:
n
Aluminium: 24 Monate
n
Gewebe Dacron, Edelstahl 304, Betriebsmechanismen: 24 Monate
n
Elektrische und elektronische Komponenten: 24 Monate.
Die Garantie verfällt, wenn an der Ware irgendwelche Eingriffe seitens
des Kunden oder von Dritten, bei denen es sich nicht um einen
Autorisierten Wiederverkäufer handelt, erfolgen.
Art. 8 - Reklamationen
Unverletzt der Rechte, die das Verbraucherschutzgesetz dem Verbraucher
in Bezug auf die gesetzliche Garantie für Konformitätsabweichungen
seitens des Wiederverkäufers, im Fall eines nicht an den Endverbraucher
erfolgten Verkaufs anerkennt, muss der Käufer die erworbenen Produkte
sofort nach Lieferung überprüfen. Dabei muss jeder eventuelle und
angenommene Warenschaden, Funktionsdefekt oder angebliche
Mangel der Qualität oder der Beschaffenheit der Sache der Corradi Srl
über den Wiederverkäufer mitgeteilt werden. Dies muss innerhalb von 8
Tagen nach der Lieferung der Ware an den Käufer der erfolgen.
Die Beanstandungen sind ausschließlich in schriftlicher Form und
per Einschreiben mit Rückschein oder über das Online-Verfahren
auf der Website www.corradi.eu unter dem Reservierten Bereich für
Wiederverkäufer mit fotografischen Beweisen des Produktfehlers zu
senden. Wird dies nicht so gehandhabt, sind diese Beanstandungen
nichtig.
Die Reklamations- und Garantiebedingungen sind die nachstehend
angegebenen
n
Für Mängel, aufgrund derer das Produkt als nicht in der versprochenen
Qualität, als für den Gebrauch ungeeignet oder als in seinem Wert
gemindert resultiert, muss bei der Corradi Srl innerhalb von acht
Tagen ab der Lieferung oder dem Entdecken der verborgenen
Mängel, da sonst als nichtig erklärt, eine entsprechende Reklamation
eingehen. Die entsprechende Garantie wird für ein Jahr ab dem
Lieferdatum geleistet.
n
Für Mängel, die die gute Funktionsweise des Produkts beeinflussen,
muss bei der Corradi Srl, bei sonstigem Verfall, innerhalb von 30
Tagen ab der Lieferung des Produkts die entsprechende Reklamation
eingehen und die entsprechende Garantie wird für sechs Monate ab
der Entdeckung geleistet.
Das Regressrecht des Letztverkäufer gegenüber der Corradi Srl laut
Art. 131 des ita. GESETZTESVERTRETENDEN DEKRETS 206/2005 ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 9 - Gebietserweiterung der Garantie
Die vorstehenden Garantien werden nur in dem Staat geleistet,
in denen der Kunde seinen Firmensitz hat, mit Ausschluss jedes
anderen Staats, in dem der Kunde direkt oder indirekt das von
Corradi Srl gelieferte Produkt verkaufen, installieren oder ausleihen
wird.
Summary of Contents for Defense 11
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