Das Kochfeld kann in Möbel jeder Art eingebaut werden, sofern sie hitzebeständig sind (Mindesttemperatur
90°C). Die Abmessungen des Ausschnitts in der Oberfläche des Möbels und die Mindestabstände von den
hinteren und seitlichen Wänden sowie von Möbeln über dem Kochfeld sind in den Abbildungen 4 und 5.
Darunter befindliche Isolierung (Abb.6):
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Wenn das Kochfeld nicht über einem Backofen eingebaut wird, muss in einem Mindestabstand von 10mm
eine Trennplatte zwischen die Unterseite des Kochfelds und das darunter befindliche Möbel eingefügt werden
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Im Falle einer Aufeinandersetzung Platte/Hofen sollte man ein Zwischenpanel zu einer min.
Distanz vom 15 mm. Legen, dabei muß jedenfalls immer eine Lüftung wie im Bild 6 gewährleistet sein.
Die beiden Geräte müssen auf jeden Fall einen separaten Netzanschluss aufweisen,
nicht nur aus elektrischen Gründen, sondern auch, um den Ausbau zu erleichtern.
Es empfiehlt sich die Verwendung eines Backofens mit interner Zwangslüftung.
Befestigung des Kochfelds (Abb.7):
Das Kochfeld muss wie folgt am Möbel befestigt werden:
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Die mitgelieferte Dichtung umfangsseitig "C" am im Möbel ausgeführten Einschnitt positionieren und
hierzu die Vorgaben in Abb.4 befolgen, sodass die Enden der Streifen einwandfrei miteinander
verbunden sind, ohne sich zu überlappen.
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Das Kochfeld in den Ausschnitt einsetzen und einwandfrei zentrieren.
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Das Kochfeld mit den beiliegenden Bügeln "A" am Möbel befestigen; siehe Darstellung in Abb.7.
Wird die Dichtung richtig angebracht, ist gewährleistet, dass keine Flüssigkeiten eindringen können.
Aufstellort und Ableitung der Verbrennungsprodukte
Das Gerät muss in geeigneten, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Räumen installiert und betrieben werden.
Der Installateur muss die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Belüftung und Ableitung der
Verbrennungsprodukte beachten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zur
Verbrennung erforderliche Luft 2m
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/h je kW Anschlussleistung (Gas) beträgt.
Installationsort
Der Installationsort des Gasgerätes muss über eine natürliche Luftzufuhr verfügen, die zur
Gasverbrennung notwendig ist. Die Luftzufuhr muss direkt durch eine oder mehrere Öffnungen
mit einem Querschnitt von mindestens 100 cm
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(A) erfolgen. Bei Geräten ohne Sicherheitsventil,
muss die Öffnung einen Mindestquerschnitt von 200cm
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aufweisen (Abb.8).
Diese Öffnung muss so angelegt sein, dass sie weder von innen noch von außen verschlossen werden kann
Sie muss sich nahe dem Fußboden befinden, am besten auf der der Absaugung der Verbrennungsprodukte
gegenüberliegenden Raumseite. Wenn die notwendigen Öffnungen nicht angebracht werden können, kann
die erforderliche Luft aus einem anliegenden, entsprechend belüfteten Raum kommen. Es darf sich dabei
jedoch um kein Schlafzimmer, keinen gefährlichen Raum oder Raum mit Unterdruck handeln.
Absaugung der Verbrennungsprodukte
Die Ableitung der Verbrennungsprodukte muss bei Gaskochgeräten über Abzugshauben erfolgen,
die direkt an den Schornstein angeschlossen sind oder direkt ins Freie führen (Abb.8). Ist die
Installation einer Abzugshaube nicht möglich, ist ein Elektrolüfter an der Außenmauer oder am Fenster
des Raums erforderlich. Dieser Elektrolüfter muss einen Durchsatz garantieren, der den Luftaustausch
in der Küche in einer Größenordnung von mindestens 3 bis 5-mal des eigenen Volumens gewährleistet
In Abb.8 dargestellte Komponenten: