10
DE
4.6
Sicherheit
Daten und Uhrzeit bleiben bei einem Spannungs
-
ausfall erhalten (ca. 1 Jahr).
5
Einbauvorbedingungen
5.1
Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend der
Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2 durch
das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in
ein Installateurverzeichnis eines Wasserversor
-
gungsunternehmens eingetragenes Installations-
unternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
5.2
Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zwecke bereitgestellt wird, dürfen Filteranlagen
nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz
der Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungs
-
mitteln, Dämpfen gewährleisten, eine Bauwerksab-
dichtung besitzen und ein einfaches Anschließen an
das Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein
separater Netzanschluss (230 V/50 Hz) müssen in
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, oder der
Bodenablauf mittels einer elektrischen Pumpe
entwässert, muss eine bauseitige Sicherheitsein-
richtung, die stromlos die Wasserzufuhr absperrt
(z. B. BWT Aqastop incl. Feuchtesensor) eingebaut
werden, um einen Wasserschaden zu verhindern.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistet sein. Ein separater Schutz vor Was
-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.3
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83/EG entsprechen, siehe Tabelle
„12.1 Anforderungen an das Einspeisewasser“,
. Das einzuspeisende Hartwasser muss
stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein Entlüfter
eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschließlich tech-
nischen Anwendungen, darf die Umgebungstem-
peratur 40 °C nicht überschreiten.
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