GER
47
10.3 Geltungsdauer der Erklärung (Anspruchsfrist)
Diese Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei Busch-Jaeger geltend gemachte
Ansprüche aus dieser Erklärung gültig.
Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf des Gerätes durch den Endverbraucher bei
einem Händler („Kaufdatum“). Sie endet spätestens 30 Monate nach dem Herstelldatum
des Gerätes.
10.4 Geltungsbereich
In dieser Erklärung findet Deutsches Recht Anwendung. Sie gilt nur für in Deutschland
wohnhafte Endverbraucher und/oder Käufe bei in Deutschland sitzenden Händlern.
10.5 Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung ist das Gerät zusammen mit der
ausgefüllten Servicekarte und einer Kopie des Kaufbeleges sowie einer kurzen Erläuterung
des beanstandeten Mangels unverzüglich an den zuständigen Fachhändler, bei dem das
Gerät bezogen wurde, oder das Busch-Jaeger Service-Center auf Kosten und Gefahr des
Endverbrauchers zu senden.
10.6 Verjährung
Erkennt Busch-Jaeger einen innerhalb der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend
gemachten Anspruch aus dieser Erklärung nicht an, so verjähren sämtliche Ansprüche aus
dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor
Ende der Anspruchsfrist.
Busch-Jaeger Elektro GmbH, Service-Center, Gewerbering 28, 58579 Schalksmühle, Fon:
0180-5669900