und Pflegearbeiten für mechanische Bulova-Uhren. 2. Schäden aufgrund von unsachgemäßer
Handhabung, Missbrauch, Manipulationen, Fahrlässigkeit oder mangelnder Pflege der Uhr. 3.
Normale Abnutzung und Alterung, einschließlich Verschleiß aller Oberflächen (Gehäuse, Armband,
Krone oder Uhrglas) oder Kratzer. 4. Batterie, Uhrglas oder Armband. 5. Wasserschäden, sofern das
Modell nicht als „water resistant“ (wasserfest) gekennzeichnet ist, oder Feuchtigkeits- bzw.
Wasserschäden an Uhren, die nach einer Öffnung des Gehäuses nicht wieder sachgemäß
abgedichtet worden sind. 6. Unsachgemäß oder falsch ausgeführte Wartungs- und Pflegearbeiten,
Reparaturen oder sonstige Manipulationen machen diese Garantie nichtig. Alle Wartungs- und
Pflegearbeiten, bei denen das Gehäuse geöffnet werden muss, dürfen nur von ordnungsgemäß
qualifizierten Technikern ausgeführt werden, vorzugsweise von einem Bulova-Vertragshändler oder
von Bulova.
Alle stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit, sind
auf die Dauer der ausdrücklich gewährten beschränkten Garantie begrenzt. Bulova übernimmt keine
Haftung für Folge- oder beiläufig entstandene Schäden. Die Ersatzleistung übersteigt auf keinen Fall
den Kaufpreis der Uhr. Diese Garantie gewährt Ihnen spezifische Rechte; möglicherweise stehen
Ihnen zusätzliche, von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedliche Rechte zu, sodass die
Beschränkungen in dieser Garantie eventuell nicht auf Sie zutreffen.
SOLLTEN REPARATURARBEITEN ERFORDERLICH WERDEN:
Dank ihrer ausgefeilten Technik bieten Ihnen Bulova-Zeitmesser normalerweise jahrelang
zuverlässige Dienste, ohne dass Reparaturen erforderlich sind. Sollte Ihre Uhr dennoch einmal nicht
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