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Vor der Montage
Abluftbetrieb
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb von
Kochgeräten, z. B. Kochmulde und Gas-
herd wird diese Regel nicht
angewendet.
Wenn die Dunstabzugshaube im Umluftbe-
trieb – mit Aktivkohlefilter – verwendet wird,
ist der Betrieb ohne Einschränkung
möglich.
Wird die Abluft durch die Außenwand
geleitet
, sollte ein Teleskop-Mauerkasten
verwendet werden.
Bei Abluftbetrieb sollte in der Dunstabzugs-
haube eine Rückstauklappe eingebaut wer-
den, wenn sie nicht im Abluftrohr oder Mau-
erkasten vorhanden ist. Ist dem Gerät keine
Rückstauklappe beigelegt, kann sie über
den Fachhandel bezogen werden. (siehe
Sonderzubehör auf der letzte Seite).
Montieren der Rückstauklappe
❑
Die beiden Zapfen der Rückstauklappe
in die Löcher am Luftstutzen bzw. am
Luftaustritt einrasten.
Vor dem Montieren beachten, dass die
Beschriftung bzw. Prägung aussen ist.
Die Abluft wird über einen Lüftungsschacht
nach oben, oder direkt durch die Außen-
wand ins Freie geleitet.
D
Die Abluft darf weder in einen in Betrieb
befindlichen Rauch- oder Abgaskamin noch
in einen Schacht, welcher der
Entlüftung von Aufstellungsräumen von
Feuerstätten dient, abgegeben werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
Behördlichen und gesetzlichen Vorschrif-
ten (z.B. Landesbauordnungen)
zu beachten.
Bei Abführung der Luft in nicht in Betrieb
befindliche Rauch- oder Abgaskamine ist
die Zustimmung des zuständigen Schorn-
steinfegermeisters einzuholen.
D
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen
(wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden
, die von der Feuerstätte zur Ver-
brennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie gegenseiti-
ge Verriegelung o. ä., die Verbrennungsluft
nachströmen kann.
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