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Sicherheitsschalteinrichtungen
Entsprechend den örtlichen Vorschriften müssen even-
tuell zusätzliche druckbegrenzende Sicherheitsschalt-
einrichtungen vorgesehen werden.
5.2
Einsatz von brennbaren Kältemitteln der
Sicherheitsgruppe A2L (z. B. R1234yf)
Information
Die Angaben in diesem Kapitel zum Einsatz von
Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L bezie-
hen sich auf europäische Vorschriften und
Richtlinien. In Regionen außerhalb der EU die
dort geltenden länderspezifischen Vorschriften
beachten.
Dieses Kapitel beschreibt die vom Verflüssigungssatz
beim Einsatz von Kältemitteln der Sicherheitsklasse
A2L ausgehenden zusätzlichen Restrisiken und gibt Er-
läuterungen dazu. Diese Informationen dienen dem An-
lagenhersteller für die von ihm auszuführende Risiko-
bewertung der Anlage. Diese Informationen können in
keiner Weise die Risikobewertung für die Anlage erset-
zen.
Bei der Ausführung, der Wartung und dem Betrieb von
Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicher-
heitsgruppe A2L gelten besondere Sicherheitsbestim-
mungen.
Die Bauteile dieser Verflüssigungssätze sind bei Instal-
lation entsprechend dieser Betriebsanleitung im Nor-
malbetrieb ohne Fehlfunktion frei von Zündquellen, die
die brennbaren Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L
entzünden können. Sie gelten als technisch dicht. Die
Verflüssigungssätze sind nicht für den Betrieb in einer
Ex-Zone konstruiert.
Information
Bei Einsatz eines brennbaren Kältemittels:
Warnzeichen "Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen" (W021 nach ISO7010) gut sichtbar am
Verdichter anbringen. Ein Aufkleber dieses
Warnzeichens ist der Betriebsanleitung beige-
legt.
Die Verbrennung von Kältemittel im Anschlusskasten
des Verdichters kann nur bei gleichzeitigem Auftreten
mehrerer sehr seltener Fehler geschehen. Die Wahr-
scheinlichkeit dafür ist als äußerst gering einzuschät-
zen. Bei der Verbrennung von fluorhaltigen Kältemitteln
können lebensgefährliche Mengen an giftigen Gasen
freigesetzt werden.
GEFAHR
Lebensgefährliche Abgase und Verbrennungs-
rückstände!
Maschinenraum mindestens 2 Stunden lang gut
ventilieren.
Verbrennungsprodukte keinesfalls einatmen!
Mit säurefesten Handschuhen arbeiten.
Bei Verdacht auf verbranntes Kältemittel im Anschluss-
kasten des Verdichters:
Aufstellort nicht betreten und mindestens 2 Stunden gut
ventilieren. Aufstellort erst betreten, wenn die Verbren-
nungsgase vollständig abgezogen sind. Verbrennungs-
produkte keinesfalls einatmen. Die möglicherweise gifti-
ge und korrosive Abluft muss ins Freie geleitet werden.
Die Verwendung von geeigneten, säurefesten Hand-
schuhen ist erforderlich. Feuchte Rückstände nicht be-
rühren sondern trocknen lassen, da sie gelöste giftige
Stoffe enthalten können. Betroffene Teile durch ausge-
bildetes Fachpersonal reinigen lassen bzw. im Falle
von Korrosion sind die betroffenen Teile fachgerecht zu
entsorgen.
5.2.1
Freigabebeschränkungen für brennbare
Kältemittel
Für brennbare Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L
können nur die Verflüssigungssätze eingesetzt werden,
deren Flüssigkeitssammler oder wassergekühlter Ver-
flüssiger auf dem Typschild die Kennzeichnung „Fluid
Group 1+2“ tragen, mit weiteren Einschränkungen je
nach Konfiguration.
Nicht für brennbare Kältemittel freigegeben sind:
• Verflüssigungssätze mit Verflüssiger Typ LH265E
• Verflüssigungssätze mit 2-stufigen Verdichtern
• Konfigurationen mit:
– Rückschlagventil > DN25, bzw. mit Ölabscheider
und Rückschlagventil mit > DN25
– Filtertrockner verschraubt
– Druckschalter KP17..
5.2.2
Anforderungen an den Verflüssigungssatz
und die Kälteanlage
Die Ausführungsbestimmungen sind in Normen festge-
legt (z. B. EN378). Mit Blick auf die hohen Anforderun-
gen und die Produkthaftung ist generell die Durchfüh-
rung der Risikobewertung in Zusammenarbeit mit einer
notifizierten Stelle zu empfehlen. Je nach Ausführung
und Kältemittelfüllung, kann dabei eine Bewertung ent-
sprechend EU Rahmenrichtlinien 2014/34/EU und
1999/92/EG (ATEX 137) erforderlich werden.
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