(DE)
- Härte
- Kommissionsnummer
-
Körnung - Bindung
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höchstzulässige Umfangsgeschwindigkeit (Vs) in ms-1 und die entsprechende Drehzahl in min-1
-
Datum der Betriebsbereitschaft bei Schleifkörpern mit Magnesitbindung.
• Vor dem Aufspannen sind die Schleifkörper genau zu prüfen und auf einem Dorn schwebend einer Klangprü
fung zu unterziehen.
• Der Probelauf von Schleifkörpern muss bei einem Außen-ø bis 160 mm mindestens 5 Minuten ohne Belastung
betragen. Während des Probelaufes ist der Gefahrenbereich abzusperren oder abzuschirmen. Nach dem Probe
lauf ist jeder Schleifkörper einer Sichtprüfung auf Risse und einer Klangprüfung zu unterziehen.
• Die Aufnahmebohrung der Schleifscheiben darf in keinem Falle aufgebohrt werden, da sich dadurch die Bruch
gefahr wesentlich erhöht.
• Die Schleifkörper sind ständig rundlaufend zu halten und gegebenenfalls auszuwuchten.
• Schleifkörper dürfen nur mittels Abrichtwerkzeugen, die zugelassen sind, abgerichtet werden. Das Behauen der
Schleifkörper ist verboten. Beim Abrichten der Schleifkörper ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Die Ab
richtwerkzeuge sind abzudecken.
Beim Trockenabrichten müssen Absauganlagen vorhanden sein.
• Das seitliche Schleifen ist unzulässig. Alle Maschinen sind für Umfangsschliff gebaut.
• Schleifen und Polieren von Teilen aus Aluminium und seinen Legierungen
Aufgewirbelter Aluminium - und Magnesiumstaub kann zu Explosionen führen, wenn Zündquellen, z.B.Funken,
brennende Zigaretten, vorhanden sind.
Es ist aber erforderlich, den Schleifstaub in gesonderte Absauganlagen abzuführen und Staubablagerungen in
den Rohrleitungen zu verhindern.
Wechselweises Schleifen von funkenreißenden und nicht funkenreißenden Werkstoffen ist nur auf dafür be
sonders ausgerüsteten Schleifmaschinen erlaubt. Diese Maschinen müssen über getrennte Schleifzonen und
über getrennte Absauganlagen für die verschiedenartigen Stäube verfügen.
Darüber hinaus sind besondere Wartungs - und Reinigungsintervalle zu beachten.
Schleifmaschinen für wechselweises Schleifen müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Die im Einzelnen erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Schleifen von Aluminium und seinen Legierungen sind
bei den zuständigen Technischen Aufsichtsdiensten der jeweiligen Berufsgenossenschaften zu erfragen. Ein
zelheiten können auch den “Richtlinien zur Vermeidung von Gefahr von Staubbränden und Staubexplosionen
beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen” (ZH 1/32) entnommen werden.
3.0 Lieferumfang
Bitte überprüfen Sie die Lieferung auf Vollständigkeit und Schäden!
- beidseitiger Funkenschutz,
- je eine Schleifscheibe Normalkorund grob und fein,
- Tischschleifmaschine incl. Schalter und Anschlußkabel,
- Betriebsanleitung.
Für Transportschäden haftet nicht der Lieferant, sondern der Frachtführer (Spedition oder Bahn)!
4.0 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme der Schleifmaschine ist es notwendig, die Schleifscheiben in bezug auf Risse zu kontrollieren,
die z.B. durch den Transport auftreten können. Dazu müssen die Schleifscheiben demontiert werden.
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