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D22000417 v.2 - UPD 030706
7.2 - Störungssuche und deren Abhilfen
In der nachstehenden Tabelle werden sämtliche Betriebsstörungen, die während der Verwendung des Holzspalters auftreten können, sowie die
Arbeitsgänge zu ihrer Behebung beschrieben.
Der Hersteller haftet nicht für Mängelrügen infolge Personen- oder Sachschäden, die durch Eingriffe von seiten unbefugten Personals bewirkt sind.
Problem
Das Holz wird nicht gespalten
Die Kolbenstange läuft ruckartig oder vi-
briert stark
Ölleckagen bei der Kolbenstange oder bei
äußeren Teilen
Anzunehmender Grund
Falsche Positionierung des Holzklotzes
Die Maße des Holzklotzes liegen nicht in den
zulässigen Grenzen oder das Holz ist zu hart
für die Leistung der Maschine
Messer schneidet nicht
Ölleckage
Hydraulischer Druck zu niedrig
Luft im Kreislauf
Öltank strömt aus.
Abgenützte Dichtungen
Abhilfe
Den Holzklotz positionieren
Zurechtschneiden, reduzieren
Messer schärfen, Grat- oder Kerbenbildung
kontrollieren und ggf. abschleifen.
Leckage herausfinden, unter Verwendung eines
Stücks Papier oder Holz.
Den Verkäufer befragen
Den Verkäufer fragen
Ölstand überprüfen, wenn nötig nachfüllen.
Wenn notwendig den Verkäufer befragen.
Vor der Verschiebung die Befestigung der
Entlüftungsschraube überprüfen. (Abb.5, S.3)
Den Verkäufer fragen
VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG DER MASCHINE
Die Verschrottung der Maschine muss unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorschriften erfolgen, die geeignet sind Schäden an Personen, an der
Umwelt und an Tieren zu vermeiden.
Sämtliche Maschinenteile müssen verschrottet und gemäß der geltenden Gesetzgebung an dem Ort, an dem die Verschrottung erfolgt, entsorgt
werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Entsorgung des Hydrauliköls und der elektrischen Geräte notwendig. Beide dürfen nicht einfach weggeworfen
werden, da es sich um hochgradig umweltbelastende Stoffe handelt, sondern müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden.
Die Maschinen, die mit elektrischen Geräten ausgestattet sind, dürfen nicht als Siedlungsabfälle entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt
und auf autorisierten Deponien entsorgt werden.
Der Hersteller ist zum Recycling der Abfälle (WEEE) durch Betritt zu den entsprechenden Entsorgungsverbänden verpflichtet.
Eine Entsorgung, die nicht den oben genannten Vorschriften entspricht, kann strafrechtlich verfolgt werden.
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