KEINE GEW ÄHRLEISTUNG W IRD ÜBERNOMMEN FÜR...
Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden an den veräußerten Waren,
die von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für
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natürliche Abnutzungserscheinungen (Verschleiß) und Schäden durch übermäßige
Beanspruchung
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Folgefehler die dadurch entstanden sind, dass Schäden/Fehler nicht beachtet
wurden und aufgrund dessen zu einer erschwerten Reparatur führen
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Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
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Schäden durch fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung
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Schäden durch nachlässige Behandlung oder mangelnde Wartung des
Kaufgegenstandes
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Schäden durch unsachgemäße Änderungen des Kaufgegenstandes
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Schäden durch zu starke Beanspruchung der Materialien (Gewalt, starker Druck)
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER NICHT
Rost:
Das Gestell und die Räder (speziell bei Kinderwagen mit Speichen Rädern) ist
Rostschutz behandelt um einen ordentlichen Grundschutz zu geben. Bei fehlender Pflege
und Trocknung kann es jedoch vorkommen, dass Roststellen auftreten. Hierfür wird keine
Gewährleistung übernommen.
Kratzer:
Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich um normale
Verschleißerscheinungen, wofür keine Gewährleistung übernommen werden kann.
Schimmelbildung:
Wenn Textilteile feucht geworden sind, müssen sie richtig getrocknet
werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Für Schimmelbildung kann keine
Gewährleistung übernommen werden.
Wiegen des Kindes:
Das Wiegen des Kindes im Kinderwagen ist nur in Laufrichtung
gefahrlos möglich. Bei Bewegungen entgegen der Laufrichtung des Kinderwagens kann
zu Verformungen und Rissen am Gestell führen.
Bleichen der Stoffe:
Wir bestätigen, dass die Stoffe den gültigen Normen entsprechen.
Durch
Sonneneinstrahlung, Schweißeinfluss, Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den im
Griffbereich liegenden
Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein Ausbleichen nicht auszuschließen und somit
kein Grund für eine Reklamation. Geringe Farbunterschiede zwischen einzelnen
Fertigungspartien lassen sich leider nicht immer vermeiden. Hierfür kann keine
Gewährleistung übernommen werden.