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ENTSORGUNG VON BATTERIEN
Richtlinie 2006/66/EG und folgende Abänderungen
Batterien können die Umwelt mit giftigen Substanzen oder Schad-
stoffen verseuchen, die für Menschen, Tiere und die Pflanzenwelt ge-
fährlich sind. Sie dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Die entsprechenden Sammelpunkte gelten zu der Samm-
lung, dem Recycling und der Behandlung der Batterien.
Die Beteiligung der Endnutzer an der Sammlung und dem Recycling
der Batterien ist wichtig, um die mögliche Auswirkungen der in Batte-
rien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und auf die menschliche Ge-
sundheit zu verringern.
Verschiedene Batteriesammel- und Recyclingsysteme werden in der
Europäischen Union aufgebaut. Richten Sie sich an die zuständigen
Behörden, um Informationen über das in Ihrem Land angewandte Sy-
stem zu erhalten.
Batterien sind mit das Symbol einer durchge-
strichenen Abfalltonne auf Rädern gekenn-
zeichnet. Das Symbol bedeutet, dass
Batterien nach der Richtlinie 2006/66/EG und
folgenden Abänderungen und nach den örtli-
chen Bestimmungen getrennt von Hausmüll
entsorgt werden dürfen.
Das chemische Zeichen Cd unter der durch-
gestrichenen Abfalltonne bedeutet, dass die
Batterie das Schwermetall Cadmium enthält.
Batterien, die Metallhydrid enthalten, weisen
kein chemisches Zeichen vor.