Warn- und Sicherheitshinweise
Bei diesem Betriebsmittel handelt es sich um ein explosionsgeschützt ausgeführtes Gerät für den
Betrieb innerhalb explosionsfähiger Gasatmosphäre der Gerätegruppe II, Kategorie 2G in den
Zonen 1 und 2.
1. Das Gerät ist in Schutzklasse I aufgebaut und darf nur an der vorgeschriebenen Spannung
angeschlossen und betrieben werden. Es ist auf einen ordnungsgemäßen Anschluss zu achten.
2. Wartezeit vor dem Öffnen 15 sec.
3. Es ist darauf zu achten, dass das Gehäuse nicht beschädigt wird. Während einer Wartung sind
zugängliche Dichtungen auf Tauglichkeit zu prüfen. Defekte Dichtungen müssen erneuert
werden.
4. Das Gerät darf nur unter den an gegebenen Umgebungsbedingungen betrieben werden (siehe
Technische Daten). Widrige Umgebungsbedingungen können zur Beschädigung des Gerätes
führen. Solche widrigen Umgebungsbedingungen sind:
• zu hohe kontinuierliche Luftfeuchtigkeit
• brennbare Gase, Dämpfe, Lösungsmittel, Stäube
• zu niedrige oder zu hohe Umgebungstemperaturen
5. Die vorgeschriebene Betriebsgebrauchslage des Gerätes ist zu berücksichtigen.
6. Das Gerät ist für den Betrieb in Räumen oder im Freien bestimmt.
7. Bei Betrieb des Gerätes sind die gesetzlichen und gewerblichen Vorschriften, Unfallverhütungsvor-
schriften sowie elektrische Bestimmungen und Vorschriften zum Anschluss und Betrieb an
Netzspannung zu beachten. Der Anschluss und die Inbetriebnahme darf nur durch einen unter-
wiesenen Fachmann erfolgen.
8. Das Gerät darf nur von unterwiesenem Fachpersonal geöffnet werden. Beim Öffnen von Abdek-
kungen oder Entfernen von Teilen können spannungs führende Teile freigelegt werden.
9. Vor einer Instandsetzung oder einem Austausch von Teilen muss das Gerät von allen
Spannungsquellen getrennt sein, wenn ein Öffnen des Gerätes erforderlich ist.
10. Bei eventuellen Reparaturen sind nur Originalersatzteile zu verwenden. Abweichende Ersatzteile
können zu Sach- und/oder Personenschäden führen.
11. Wenn eine Reparatur am geöffneten Gerät unter Spannung unvermeidbar ist, darf das nur
durch eine unterwiesene Fachkraft geschehen.
12. Kontinuierliche Beschallung mit dem Gerät und/oder zu geringer Abstand von Personen zur
Schallquelle können Gehörschäden verursachen.
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