Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die MTS GmbH Sanitär- und Heizungstechnik
(im folgenden MTS) leistet für das Gerät, dem
diese Garantiebedingungen beigefügt sind,
Garantie nach Maßgabe der nachstehenden
Bedingungen:
1. MTS übernimmt für das Gerät eine Garantie
von 12 Monaten – bei gewerblichem Gebrauch
oder gleichzusetzender Beanspruchung 6
Monate – ab Lieferung an den Endabnehmer.
2. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt.
Vertragliche Mangelgewährleistungsrechte des
Kunden gegen den Lieferanten des Gerätes
bleiben von diesen Garantiebestimmungen
unberührt.
Geringfügige Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für den Wert und die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich
sind, lösen keine Garantiepflicht aus.
Die Garantiezeit erstreckt sich ebenfalls nicht
auf leichtzerbrechliche Teile, wie z.B. Kunststoff
oder Glühlampen.
3. Über die Art und Weise der Garantieleistung
entscheidet MTS bzw. das von MTS
autorisierte Kundendienstunternehmen.
Im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung ausgetauschte Teile oder Geräte
gehen in das Eigentum von MTS über.
4. Garantieleistungen führen nicht zum Neube-
ginn oder zu einer Verlängerung der in Ziff. 1
genannten Garantiefrist. Dies gilt auch bei
Lieferung eines Ersatzgerätes, wobei die
gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen
des Lieferanten hiervon unberührt bleiben.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile
endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
5. Die Garantie erlischt, wenn und soweit an dem
Gerät Änderungs- oder Reparaturmaßnahmen
von anderen als autorisierten Kundendienst-
unternehmen vorgenommen wurden oder das
Gerät mit einer Armatur oder Zubehörteilen
versehen wurde, die hierfür nicht geeignet
sind.
Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch,
durch fehlerhafte Installation, unsachgemäße
Inbetriebnahme, fehlerhafte Wartung oder
Pflege oder durch die Einwirkung äußerer
Einflüsse entstehen, für die das Gerät nicht
bestimmt ist (beispielsweise Feuer, Über-
schwemmung, Sturm, Einwirkung ätzender
Flüssigkeiten) sind von dieser Garantie
ebenfalls nicht erfasst.
6. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferung an
den Endabnehmer wird die Garantieleistung
ohne Berechnung von Nebenkosten erbracht.
7. Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich
aus welchem Rechtsgrund – werden durch die
Garantieübernahme nicht begründet.
Ansprüche des Kunden nach dem Produkt-
haftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
8. Garantieansprüche gegenüber MTS sind unter
Vorlage des ausgefüllten Garantiescheines
oder des Kaufnachweises in Verbindung mit
dem unausgefüllten Garantieschein
anzumelden.
Bitte wenden Sie sich an
MTS GmbH
Sanitär- und Heizungstechnik
Rosenheimer Str. 145 f
81671 München
Tel.:
089 / 679709 - 0
Fax:
089 / 679709 - 33 o. 44
Garantie
5650042363
Printed in Germany 11/03
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