Bitte
achten
Sie
darauf,
dass
die
maximale
Neigung
von
15
Grad
nicht
überschritten
wird.
Das
Gerät
ist
sowohl
zur
stehenden
wie
hängenden
Montage
vorgesehen.
Soll
das
Gerät
über
Kopf
installiert
werden,
gelten
folgende
Sicherheitsvorschriften:
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die
Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und EN 60335-1:1996 zu beachten! Die
Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgefuhrt werden!
Die
Aufhängevorrichtungen
des
Gerätes
muss
so
gebaut
und
bemessen
sein,
dass
sie
1
Stunde
lang
ohne
dauernde
schädliche
Deformierung
das
10-fache
der
Nutzlast
aushalten
kann.
Die
Installation
muss
immer
mit
einer
zweiten,
unabhängigen
Aufhängung,
z.
B.
einem
geeigneten
Fangnetz,
erfolgen.
Diese
zweite
Aufhängung
muss
so
beschaffen
und
angebracht
sein,
dass
im
Fehlerfall
der
Hauptaufhängung
kein
Teil
der
Installation
herabfallen
kann.
Während
des
Auf-,
Um-
und
Abbaus
ist
der
unnötige
Aufenthalt
im
Bereich
von
Bewegungsflächen,
auf
Beleuchterbrücken,
unter
hochgelegenen
Arbeitsplätzen
sowie
an
sonstigen
Gefahrbereichen
verboten.
Der
Unternehmer
hat
dafür
zu
sorgen,
dass
sicherheitstechnische
und
maschinentechnische
Einrichtungen
vor
der
ersten
Inbetriebnahme
und
nach
wesentlichen
Änderungen
vor
der
Wiederinbetriebnahme
durch
Sachverständige
geprüft
werden.
Der
Unternehmer
hat
dafür
zu
sorgen,
dass
sicherheitstechnische
und
maschinentechnische
Einrichtungen
mindestens
alle
vier
Jahre
durch
einen
Sachverständigen
im
Umfang
der
Abnahmeprüfung
geprüft
werden.
Der
Unternehmer
hat
dafür
zu
sorgen,
dass
sicherheitstechnische
und
maschinentechnische
Einrichtungen
mindestens
einmal
jährlich
durch
einen
Sachkundigen
geprüft
werden.
Vorgehensweise:
Das
Gerät
sollte
idealerweise
außerhalb
des