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ENTSORGUNG VON
ALTGERÄTEN
Dieses Gerät wurde gemäß der Euro
päischen Richtlinie 2012/19/EG. Eine
solche Kennzeichnung informiert da
rüber, dass dieses Gerät nach dem
Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen
entsorgt werden darf.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät an einem
Sammelpunkt für verschlissene elektrische und
elektronische Geräte abzugeben. Die für die Ge
räteammlung zuständigen Einheiten, darunter loka
le Sammelpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene
Einheiten, bilden ein entsprechendes System, wel
ches die Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro und Elek
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
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