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AHT Cooling Systems GmbH
1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
∙
Gerät ist nur zur Lagerung von verpackten, tiefgekühlten Lebensmittelerzeugnissen geeignet.
∙
Gerät nicht über der am Leistungsschild (siehe
➙
Kapitel 2.2.1) angegebenen Klimaklasse
(Umgebungstemperatur und relative Luftfeuchte) betreiben.
∙
Der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte.
∙
Es dürfen keine technischen Veränderungen am Gerät vorgenommen werden.
∙
Das Gerät darf nur betrieben werden, wenn alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen
vorhanden und voll funktionsfähig sind.
∙
In diesem Gerät keine explosionsfähigen Stoffe wie zum Beispiel Aerosolbehälter mit brennba-
rem Treibgas lagern.
∙
Für die Grundreinigung dürfen keine Dampf-und Hochdruckreiniger verwendet werden (siehe
➙
Kapitel 10.1).
HINWEIS
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Materialschaden
durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
▶ Gerät in Gebrauchslage und in stabiler Lage betreiben.
▶ Gerät nur auf den dafür vorgesehenen Stellfüßen betreiben.
▶
Aufstellhinweise in
➙
Kapitel 7 beachten.
▶ Regelmäßige Kontrolle der Geräte auf einwandfreien Zustand. Beschädigungen müssen
umgehend repariert werden.
∙
Sachschaden
durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
▶ Umgebungstemperatur darf nicht unter 16°C (60,8°F) betragen.
▶ Vor Einlagerung der Waren und während Betrieb ist Innentemperatur auf Richtigkeit zu
kontrollieren (siehe
➙
Kapitel 4.1.).
▶ Eingelagerte Waren sind bei Stromausfall durch den Betreiber zu kontrollieren (Temperatur-
kontrolle).
▶ Regelmäßige Kontrolle auf Fremdgegenstände im Warenraum. Unsachgemäß eingelagerte
Waren sind umgehend zu entfernen.
▶ Regelmäßige Kontrolle auf geschlossene Glastüren.
∙
Sachschaden
bei gebrochenen Glastüren/Glaselementen.
▶
Betrieb eines Geräts mit gebrochener Glastür ist nicht mehr möglich.
▶ Waren aus dem beschädigten Gerät ausräumen und in funktionsfähiges Gerät mit gleicher
Produkttemperaturklasse umlagern.
▶ Beschädigtes Gerät nach Entfernen der Ware ausschalten. (Außerbetriebnahme siehe
➙
Kapitel 9.2)
▶ Instandhaltungsdienst kontaktieren (siehe
➙
Kapitel 10.4).
1.4 Personalanforderungen
WArNuNG
Unzureichende Qualifikation. Verletzungsgefahr.
▶ Alle Tätigkeiten dürfen nur durch dafür qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
▶ Das Personal muss diese Betriebsanleitung vor Beginn aller Arbeiten gelesen und verstan-
den haben.
Betreiber:
∙
Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Anleitung vom Bedienungspersonal gelesen und
verstanden wurde (Schulung).
∙
Der Betreiber ist verantwortlich, dass Störungen im Betrieb (wie Alarme, Temperaturabwei-
chungen etc.) vom Bedienungspersonal erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt
werden (siehe
➙
Kapitel 9.3 und 10.3).
Bedienungspersonal:
∙
Das Bedienungspersonal muss durch den Betreiber über die übertragenen Aufgaben und mög-
lichen Gefahren unter Zuhilfenahme dieser Anleitung geschult werden.
∙
Nur geschultes Bedienungspersonal darf das Gerät bedienen und reinigen.
Fachkräfte:
∙
Nur von AHT autorisierte, fach-und sachkundige Fachkräfte dürfen Arbeiten am Gerät durch-
führen wie: