18
Montage
DE
GAK
5.4
Funktionsprüfung Sicherheitsventil
1. Stellen Sie einen ausreichend dimensionierten Behälter bereit, um die
abgelassenen Flüssigkeit aus dem Sicherheitsventil aufzufangen.
2. Schützen Sie anwesende Personen vor der austretenden Flüssigkeit.
3. Öffnen Sie das Sicherheitsventil durch Drehen der Kappe.
- Flüssigkeit strömt aus.
- Nach Loslassen der Kappe darf kein Wasser am Sicherheitsventil aus-
treten.
5.5
Produkt nachrüsten
Stellen Sie sicher, dass der Nenndruck des Produkts dem Planwert der
Anlage entspricht.
Stellen Sie sicher, dass die Flüssigkeit in der Anlage mit dem Einsatzbe-
reich des Produkts verträglich ist.
Wenn die Anlage abgekühlt und drucklos ist, können Sie das Produkt mon-
tieren.
1. Entleeren Sie bei Bedarf einen Teil die Anlage.
2. Spülen Sie die Leitungen der Anlage.
Montieren Sie das Produkt wie in Kapitel "Produkt montieren" beschrieben.
WARNUNG
HEISSE FLÜSSIGKEIT
Wasser in Heizungsanlagen steht unter einem hohen Druck und kann Tempe-
raturen bis über 100 °C erreichen.
•
Stellen Sie sicher, dass das Heizwasser abgekühlt ist, bevor Sie die Anlage
öffnen und das Produkt montieren.
•
Stellen Sie sicher, dass die Anlage drucklos und entleert ist, bevor Sie die
Anlage öffnen und das Produkt montieren.
Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zu Tod, schweren Verletzun-
gen oder Sachschäden führen.
Summary of Contents for GAK
Page 13: ...13 Montage DE GAK A Beiliegendes Montagezubehör A GAK Messing A GAK Stahl ...
Page 24: ...24 Anhang DE GAK 13 Anhang 13 1 EU Konformitätserklärung ...
Page 38: ...14 Mounting EN GAK A Enclosed mounting accessories A GAK brass A GAK steel ...
Page 48: ...24 Appendix EN GAK 13 Appendix 13 1 EU Declaration of Conformity ...
Page 62: ...14 Montage FR GAK A Accessoires de montage inclus A GAK laiton A GAK acier ...
Page 72: ...24 Annexe FR GAK 13 Annexe 13 1 Déclaration de conformité UE ...
Page 86: ...14 Montaż PL GAK A dołączony osprzęt montażowy A GAK układ mosiężny A GAK układ stalowy ...
Page 96: ...24 Aneks PL GAK 13 Aneks 13 1 Deklaracja zgodności UE ...