Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum
15.11.2019
Überarbeitet
15.11.2019 (D) Version 13.0
Antifrogen® N - Wassergemisch >= 25 %
1602-27 - 1602-52
Seite 13/13
! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG, Deutschland).
Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen (§§ 11 u. 12
MuSchG, Deutschland) beachten.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
zu beachten: TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Deutschland).
Wassergefährdungsklasse
1
Selbsteinstufung
Einstufung nach Anlage 1 AwSV
Technische Anleitung (TA) Luft Bemerkungen
Kapitel 5.2.5 "Organische Stoffe" TA Luft
Störfallverordnung, Anhang I "Anwendbarkeit der Verordnung": nicht genannt.
Störfallverordnung
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Expositionsszenarien (ES) siehe im Anhang zu diesem Sicherheitsdatenblatt.
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden durchgeführt.
! ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
® Eingetragenes Warenzeichen von Clariant International Ltd.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick
auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
des beschriebenen Produktes dar.
Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 12.0
!
Quellen der wichtigsten Daten
Für die Erstellung dieses Sicherheitsdatenblattes wurden Informationen unserer Lieferanten und Daten der
"GESTIS Stoffdatenbank" sowie der Datenbank "Registrierte Stoffe" der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
verwendet.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373
Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition
(Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg
besteht).