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MAG Schweißbrenner
1 Identifikation
1 Identifikation
Die MAG Schweißbrenner werden in der Industrie und im Gewerbe zum
Schutzgasschweißen mit aktiven Gasen (MAG) eingesetzt. Sie sind als
Maschinenbrenner verfügbar und in allen Schweißpositionen einsetzbar. Je
nach Ausführung sind sie luft- oder flüssiggekühlt. Für die flüssiggekühlte
Ausführung ist ein Umlaufkühlgerät erforderlich. Diese Betriebsanleitung
beschreibt die MAG Schweißbrenner AUT 61GD/AUT 610D. Die MAG
Schweißbrenner dürfen nur mit Original
ABICOR BINZEL
Ersatzteilen
betrieben werden.
1.1 EU-Konformitätserklärung
im Sinne der EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, Anhang III
Hiermit erklären wir,
Alexander Binzel
Schweisstechnik GmbH & Co. KG
Kiesacker 7-9, 35418 Alten-Buseck
dass die in der Betriebsanleitung beschriebenen MAG Schweißbrenner
aufgrund ihrer Konzipierung und Bauart sowie in der von uns vorliegenden
Ausführungen den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entsprechen. Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
1.2 Pflichten des Betreibers
In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung
der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen
Einzelrichtlinien und davon besonders die Richtlinie (89/655/RWG) über die
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von
Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen
Fassung, zu beachten und einzuhalten. In Deutschland ist das
Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Der
Betreiber hat ferner sicherzustellen, dass der Schweißbrenner in Verbindung
mit Schweißgeräten der EG-Richtlinie EMV (04/108/EG) entspricht und die
Signalverwertung der integrierten Schweißstromüberwachung gegen
vagabundierende Ströme ordnungsgemäß installiert wird.
Bezeichnung
MAG Schweißbrenner AUT 61GD, AUT 610D
Einschlägige EG-Richtlinien
EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
Angewandte harmonisierte Norm
EN 60 974-7
Tab. 1
EU-Konformitätserklärung