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von den Metallflächen des Ofens und – sofern vorhanden – von den Flächen an den Seitenwänden, die mit
Natursteinen oder Kermikkacheln verkleidet sind.
Der Anteil an Konvektionswärme ergibt sich vor allem bei doppelwandig gebauten Modellen dadurch, dass kalte
Raumluft durch die unteren Lufteintrittöffnungen in die seitlichen Hohlkammern eintritt, sich dort stark erwärmt,
aufsteigt und durch die oberen Luftaustrittsöffnungen in den Raum zurückgeleitet wird.
Allgemeine Hinweise, Sicherheitshinweise
Nationale und Europäische Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen
sind einzuhalten. Zur Aufstellung Ihres Ofens sind die brandschutzbehördlichen Vorschriften bzw. die am
Aufstellort verbindliche Landesbauverordnung zu beachten, als auch Absprache mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister (Bezirkskaminkehrermeister) zu halten. Dieser prüft auch den vorschriftgemäßen
Anschluss des Gerätes am Kamin.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Kaminofens standhält. Bei
unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z. B. eine geeignete Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu erreichen.
Für Ihren Kaminofen wurden alle vom Gesetzgeber verordneten Prüfungen durchgeführt. Die vorgeschriebenen
Kennwerte bezüglich feuerungstechnischem Wirkungsgrad und Rauchgas- emissionen werden eingehalten.
Ihr in dieser Anleitung beschriebener Kaminofen der Bauart 1 (BA 1) ist gemäß DIN 18891 ("Kaminöfen für feste
Brennstoffe") und EN13240 geprüft. Die Kaminöfen der Bauart 1 dürfen an einen mehrfach belegten Schornstein
angeschlossen werden, falls die Schornsteinabmessung nach DIN EN 13384 bzw. 13384-2 dies zulässt. Der
Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Bei Öfen der Bauart 1 dürfen die Schließfedern der Feuerraumtür nicht entfernt werden, wenn ein solches Gerät an
einem mehrfach belegten Schornstein angeschlossen wird. Die Einteilung in Bauart 1 wird durch selbst schließende
Feuerraumtüren erzielt. Die Feuerraumtüren dürfen nur zur Brennstoffaufgabe und zur Entaschung geöffnet werden.
Sonst sind diese – auch bei nicht betriebenem Ofen – geschlossen zu halten, um eine Beeinträchtigung anderer
Feuerstätten und damit verbundene Gefahren zu vermeiden.
Eine ausreichende Frischluftzufuhr zum Aufstellungsraum muss gewährleistet sein. Fenster und Türen des
Aufstellungsraumes dürfen wegen der notwendigen Verbrennungsluftzufuhr nicht zu dicht schließen. Auch während
des Betriebes von Abluftanlagen (Badezimmer-Abluft-ventilatoren, Dunstabzug in Küchen usw.) in Ihrer Wohnung
oder in eventuell damit in Verbindung stehender Wohneinheiten muss unbedingt die erforderliche Mindestluftmenge
ungehindert zum Ofen strömen können.
Achtung! Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen Betrieb von kontrollierten Wohnungsbeund
Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen werden.
Der Betrieb von Öfen wird nicht gefährdet, wenn die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen oder die
Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellungsraum selbsttätig und zuverlässig
verhindern. Bitte klären Sie die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr unbedingt mit Ihrem Schornsteinfegermeister
(Kaminkehrermeister, Rauchfangkehrermeister) ab.
Durch den Abbrand von Brennmaterialien wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen
des Heizgerätes (Türen, Tür- und Bediengriffe, Sichtfensterscheiben, Seitenwände, Vorderwand, Rauchrohre) führt.
Die Berührung dieser Teile ohne entsprechende. Hitzeschutzhandschuhe ist zu vermeiden! Tragen Sie beim
Beheizen Ihres Kaminofens keine weiten oder leicht brennbaren Kleidungsstücke! Machen Sie Kinder auf diese
Gefahren aufmerksam und halten Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
Daten zur Berechnung der Schornsteinabmessung nach DIN EN 13384 bzw.
13384-2