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Rechtsvorschriften (nachfolgend nur „Nationale Rechtsvorschriften“), den der Kaufvertrag, der zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wurde, unterliegt (nachfolgend nur „Kaufvertrag“).
Die zwingenden Nationalen Rechtsvorschriften haben immer Vorrang vor den in dieser Bedienungsanleitung
angeführten Bestimmungen.
Falls das den zwingenden Nationalen Rechtsvorschriften nicht widerspricht, bzw. falls die zwingenden Nationalen
Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, gilt für den Kaufvertrag folgende Regelung:
Allgemeines
Der Verkäufer übernimmt für dieses Gerät in Rahmen der Gewährleistungsrichtlinien zwei Jahre Garantie,
ausgenommen davon sind physikalische Dehnungsgeräusche sowie Teile, welche direkt dem Feuer ausgesetzt sind,
Schamotte, Glas, Dichtungen, Verschleißteile. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung. Als Nachweis ist
die Rechnung vorzulegen.
Gewährleistungsrichtlinien
1.
Der Verkäufer übernimmt die Garantie für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferung an den Endabnehmer
gerechnet für
a)
einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Verarbeitung,
b)
fachgerechten Zusammenbau,
c)
Einhaltung der Nennheizleistung (Watt) nach DIN 18891/EN13240 und des Raumheizvermögens nach
DIN 18893 (siehe Geräteschild, Technische Daten auf dem Geräteblatt oder Prospektangaben). Die
Gewährleistungen a) bis c) erstrecken sich auf unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der
beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für Teile, die Fehler im Werkstoff
und in der Werkarbeit aufweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.
Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teile, die verursacht
sind durch:
a)
äußere, chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und
Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende Speisen, Kondenswasser,
Überhitzung aufgrund ordnungswidriger Bedienung (z.B. offene Aschentür), auch Haarrissbildung bei
emaillierten Teilen ist kein Qualitätsmangel,
b)
falsche Größenwahl des Ofens,
c)
Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften,
d)
Fehler bei Aufstellung und Anschluss des Gerätes,
e)
ungenügenden oder zu starken Schornsteinzug,
f)
unsachgemäß ausgeführte Instandsetzungsarbeiten oder sonstige, insbesondere nachträgliche
Veränderungen an der Feuerstätte oder Abgasleitung (Ofenrohr und Schornstein),
g)
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe,
h)
falsche Bedienung; Überlastung der Geräte (siehe Bedienungsanleitung des Herstellers),
i)
Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetzten Teile aus Eisen, Schamotte oder Glas, soweit
sie nicht unter die Gewährleistung (1a) fallen,
j)
unsachgemäße Behandlung,
k)
ungenügende Pflege, Verwendung ungeeigneter Putzmittel.
Beanstandungen
Beanstandungen bitten wir ausschließlich Ihrem Fachhändler oder Baumarkt vorzubringen. Nennen Sie hierbei
unbedingt die Typen- und Herstellnummer Ihres Kaminofens. Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild auf
der Rückseite des Gerätes.