SICHERHEIT
Z.I.P.P.E.R Maschinen Austria
www.Zipper-maschinen.at
Seite 11
HOLZSPALTER / LOG SPLITTER ZI-HS8PT / ZI-HS10T / ZI-HS12T
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SICHERHEIT
5.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die ZIPPER Holzspalter ZI-HS8PT / ZI-HS10T / ZI-HS12T sind ausschließlich für nachfolgend ge-
nannte Tätigkeiten unter Einhaltung der in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Sicherheits-
Bedienungs- und Wartungshinweisen sowie Beschränkungen zugelassen:
Spalten von Brennholzscheiten unter Beachtung der in den technischen Daten angegebenen
Beschränkungen zu Brennholz-Durchmesser Ø und -Höhe.
Bedienung ausschließlich durch eine Person.
Ausschließlich in der Art und Weise, wie im Abschnitt Betrieb vorgeschrieben
Der Betrieb ist nur bei Temperaturen zw5° und +40° Celsius gestattet, wobei bei
+40° Celsius die Luftfeuchtigkeit nicht höher als bei 60% liegen darf.
Betrieb bei hohen Temperaturen und zugleich hoher Luftfeuchtigkeit ist zu vermeiden.
Der Betrieb der Maschine ist nur bis zu 2000m über dem Meeresspiegel gestattet.
Der Arbeitsbetrieb des Holzspalters ist nur bei entsprechender Hydrauliköltemperatur gestat-
tet. Lesen Sie hierzu den Abschnitt 6.1.7 Überprüfung vor der Erstinbetriebnahme.
Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. die Nichteinhaltung der in dieser Anleitung dar-
gelegten Bestimmungen und Hinweise hat das Erlöschen sämtlicher Schadenersatzansprüche ge-
genüber der ZIPPER GmbH zur Folge.
Eigenmächtige Veränderungen und Manipulationen an der Maschine führen ebenfalls zum soforti-
gen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
5.2
Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Fehlfunktionen, Schäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind fol-
gende Hinweise UNBEDINGT zu beachten:
Sicherheitshinweise sind zu beachten und regelmäßig auf Vollständigkeit zu kont-
rollieren!
Warnschilder und/oder Aufkleber an der Maschine, die unleserlich sind oder ent-
fernt wurden, sind umgehend zu erneuern!
A C H T U N G
Eigenmächtige Veränderungen und Manipulationen an der Maschine führen zum sofor-
tigen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
Betrieb der Maschine nur bei ausreichenden Lichtverhältnissen, nach Einbruch der
Dämmerung sollten Sie nicht mehr arbeiten.
Bei Müdigkeit, Unkonzentriertheit bzw. unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol
oder Drogen ist das Arbeiten mit der Maschine verboten!