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5.7.1. Nach dem Einschalten
Der Nennstrom wird beim Anfahrvorgang kurzzeitig überschritten. Nach Beendigung dieses Vorganges sollte der
Betriebsstrom den Nennstrom nicht mehr überschreiten. Läuft der Motor nach dem Einschalten nicht sofort an,
muss sofort abgeschaltet werden. Vor dem erneuten Einschalten müssen die Schaltpausen laut den Technischen
Daten eingehalten werden. Bei einer erneuten Störung muss die Maschine sofort wieder abgeschaltet werden.
Ein erneuter Einschaltvorgang darf erst nach der Fehlerbehebung gestartet werden.
Folgende Punkte sollten kontrolliert werden:
Betriebsspannung (zulässige Abwe/- 5% der Bemessungsspannung)
Frequenz (zulässige Abweichung -2% der Bemessungsfrequenz)
Stromaufnahme (zulässige Abweichung zwischen den Phasen max. 5%)
Spannungsunterschied zwischen den einzelnen Phasen (max. 1%)
Schalthäufigkeit und pausen (siehe Technische Daten)
Mindestwasserüberdeckung, Niveausteuerung, Trockenlaufschutz
Ruhiger Lauf
6. Wartung
6.1. Allgemein
Die Pumpe sowie die gesamte Anlage müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. Der
Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller festgelegt und gilt für die allgemeinen Einsatzbedingungen. Bei
aggressiven und/oder abrasiven Fördermedien muss Rücksprache mit dem Hersteller gehalten werden, da sich in
diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Anleitung muss dem Wartungspersonal jederzeit zugänglich sein und muss befolgt werden. Es
dürfen nur Wartungsarbeiten und maßnahmen durchgeführt werden, die hier aufgeführt sind.
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsarbeiten an der Anlage müssen mit größter
Sorgfalt an einem sicheren Arbeitsplatz und von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Entsprechende Schutzkleidung ist zu tragen. Die Maschine muss bei sämtlichen Arbeiten vom
Stromnetz getrennt sein. Ein unbeabsichtigtes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin sind
bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern unbedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen der
Berufsgenossenschaften, BGV (gesetzlichen Unfallversicherung)/GUV einzuhalten.
Stellen Sie sicher, dass Anschlagmittel, Seile und die Sicherheitseinrichtungen der Handwinde technisch
einwandfrei sind. Erst wenn die Hilfshebevorrichtung technisch in Ordnung ist, darf mit den Arbeiten
begonnen werden. Ohne diese Überprüfungen besteht Lebensgefahr!
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes
Licht sowie Rauchen verboten.
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und Material vorhanden ist. Ordnung und
Sauberkeit gewährleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten an der Maschine. Entfernen Sie
nach dem Arbeiten gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der Maschine. Bewahren Sie
sämtliche Materialien und Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind in geeigneten Behälter aufzufangen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen. Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist eine entsprechende
Schutzbekleidung zu tragen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen Schmiermittel
verwendet werden. Öle und Schmierstoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie nur
Originalteile des Herstellers.
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschine darf nur unter den allgemeinen
Betriebsbedingungen erfolgen!
6.2. Wartungstermine
Halbjährlich:
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Sichtprüfung der Kabelhalter und der Seilabspannung
Sichtprüfung von Zubehör, z.B. Einhängevorrichtung, Hebevorrichtungen, usw.
6.3. Wartungsarbeiten
Prüfen Sie die verwendeten Schaltanlagen auf Widerstand, Versiegelung, usw.
Prüfen Sie ebenso die korrekte Funktion der verwendeten Schaltanlagen. Defekte Vorrichtungen müssen sofort
ersetzt werden, da sie die Maschinensicherheit nicht mehr garantieren. Die Anweisungen für die Testverfahren
müssen befolgt werden (Bedienungshinweise für die entsprechenden Schaltanlagen).