45
4. Verpackung, Transport, Lagerung
4.1. Lieferung
Nach Eingang ist die Sendung sofort auf Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei eventuellen Mängeln
muss noch am Eingangstag das Transportunternehmen bzw. der Hersteller verständigt werden, da sonst keine
Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Eventuelle Schäden müssen auf dem Liefer- oder
Frachtschein vermerkt werden.
4.2. Transport
Zum Transportieren sind nur die dafür vorgesehenen und zugelassenen Anschlagmittel, Transportmittel und
Hebezeuge zu verwenden. Diese müssen ausreichende Tragfähigkeit und Tragkraft besitzen, damit das Produkt
gefahrlos transportiert werden kann. Bei Einsatz von Ketten sind diese gegen Verrutschen zu sichern.
Das Personal muss für diese Arbeiten qualifiziert sein und muss während der Arbeiten alle national gültigen
Sicherheitsvorschriften einhalten.
Die Produkte werden vom Hersteller bzw. vom Zulieferer in einer geeigneten Verpackung geliefert. Diese schließt
normalerweise eine Beschädigung während des Transports und der Lagerung aus. Bei häufigem
Standortwechsel sollten Sie die Verpackung zur Wiederverwendung gut aufbewahren.
4.3. Lagerung
Neu gelieferte Produkte sind so aufbereitet, dass diese 1 Jahr gelagert werden können. Bei Zwischenlagerungen
ist das Produkt vor dem Einlagern gründlich zu reinigen!
Folgendes ist für die Einlagerung zu beachten:
Das Produkt sicher auf einem festen Untergrund stellen und gegen Umfallen sichern. Hierbei
werden Tauchmotorrührwerke horizontal, Tauchmotorpumpen und Tauch-Schmutzwasserpumpen
horizontal oder vertikal gelagert. Es muss sichergestellt werden, dass die Produkte nicht gebogen
werden, wenn sie horizontal gelagert sind.
Gefahr durch Umstürzen!
Das Produkt nie ungesichert abstellen. Beim Umfallen des Produktes besteht Verletzungsgefahr!
Muss die Maschine gelagert werden, so sollte der Lagerplatz frei von Schwingungen und
Erschütterungen sein.
Da sonst die Wälzlager beschädigt werden können. Es ist außerdem darauf zu achten, dass das
Gerät in trockenen Räumen gelagert wird, in denen keine starken Temperaturschwankungen
auftreten.
Die Maschine darf nicht in Räumen gelagert werden, in denen Schweißarbeiten durchgeführt
werden, da die entstehenden Gase bzw. Strahlungen die Elastomerteile und Beschichtungen
angreifen können.
Es ist bei der Lagerung und im Umgang mit der Maschine darauf zu achten, dass die
Korrosionsschutzbeschichtung nicht beschädigt wird.
Bei Produkten mit Saug- und/oder Druckanschluss sind diese fest zu verschließen, um
Verunreinigungen zu verhindern.
Alle Stromzuführungsleitungen sind gegen Abknicken, Beschädigungen und Feuchtigkeitseintritt zu
schützen.
Gefahr durch elektrischen Strom!
Durch beschädigte Stromzuführungsleitungen droht Lebensgefahr! Defekte Leitungen müssen sofort
vom qualifizierten Elektrofachmann ausgetauscht werden.
Vorsicht vor Feuchtigkeit!
Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel kann dieses beschädigen und unbrauchbar machen. Deshalb
das Kabelende nie in das Fördermedium oder eine andere Flüssigkeit eintauchen!
Das Produkt muss vor direkter Sonneneinstrahlung, Hitze, Staub und Frost geschützt werden. Hitze
oder Frost kann zu erheblichen Schäden an Propellern, Laufrädern und Beschichtungen führen!
Die Laufräder bzw. Propeller müssen in regelmäßigen Abständen gedreht werden. Dadurch wird ein
Festsetzen der Lager verhindert und der Schmierfilm der Gleitringdichtung erneuert. Das verhindert,
dass sich das ggf. auf dem Produkt vorhandene Stirnrad festfrisst. Durch die Drehung wird
außerdem der Schmierfilm an den Getrieberitzeln erneuert (keine Rostablagerung).
Warnung vor scharfen Kanten!
An Laufrädern und Propellern können sich scharfe Kanten bilden. Es besteht Verletzungsgefahr! Tragen
Sie zum Schutz geeignete Handschuhe.