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Tabelle BB.1: Mindestabstände von Hochspannungsleitungen für Elektrotierzäune
Spannung der Hochspannungsleitung ( V )
Abstand ( m )
1000
3
> 1000 und 33000
4
> 33000
8
Falls
Anschlussleitungen
und Drähte von
Elektrotierzäunen
in der Nähe von Hochspannungsleitungen installiert sind, darf
deren Höhe über dem Boden 3 m nicht überschreiten.
Diese Höhe gilt für jede Seite der rechtwinkligen Projektion des
äußeren Leiters der Hochspannungsleitungen auf die Grundflä-
che für einen Abstand von
– 2 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nenn-
spannung von bis zu 1000 V betrieben werden;
– 15 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nenn-
spannung über 1000 V betrieben werden.
Elektrotierzäune,
die zum Abschrecken von Vögeln, zum Ein-
zäunen von Haustieren oder zum Trainieren von Tieren wie Kü-
hen (Kuhtrainer) bestimmt sind, sollten nur aus
Elektrozaun-
geräten
mit niedriger Leistung versorgt werden, womit noch
eine ausreichende und sichere Wirkung erzielt wird.
Bei
Elektrotierzäunen
, die dazu bestimmt sind, Vögel davon
abzuhalten, sich auf Gebäuden niederzulassen, darf kein Draht
des
Elektrozaunes
geerdet sein, wenn die Zaundrähte nicht
mit Metallteilen verbunden sind. Wenn ein Draht mit einem
Metallteil (z.B. der Dachrinne) oder einer Metallstruktur des
Gebäudes verbunden ist, muss dieses Metallteil geerdet sein.
Ein Warnschild muss an allen Stellen angebracht sein, wo Per-
sonen zu den Leitern freien Zugang erlangen können.
Wo ein
Elektrotierzaun
einen öffentlichen Fußweg kreuzt,
muss in dem
Elektrotierzaun
an dieser Stelle ein nicht elektri-
fiziertes Tor oder ein Übergang mittels Zaunübertritt vorhanden
sein. An jedem solchen Übergang müssen die in der Nähe lie-
genden, elektrifizierten Drähte Warnschilder tragen.
Jeder Teil eines
Elektrotierzauns,
der entlang einer öffentli-
chen Straße oder eines öffentlichen Weges installiert ist, muss
in häufigen Intervallen durch Warnschilder gekennzeichnet
sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt sind oder fest an
die Zaundrähte angeklemmt sind.
Die Größe des Warnzeichens muss mindestens 100 X 200
mm sein.
Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Warnzeichens
muss gelb sein. Die Aufschrift auf dem
Warnzeichen muss schwarz und muss
entweder
–
das Symbol von Bild BB.1, oder
–
der sinngemäße Inhalt von
„Achtung: Elektrozaun“
sein.
Die Aufschrift muss unauslöschbar auf beiden Seiten des
Warnschildes aufgebracht sein und eine Höhe von mindes-
tens 25 mm haben.
Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen Hilfsein-
richtungen, die an den
Elektrotierzaunstromkreis
ange-
schlossen sind, einen Isolationsgrad zwischen Zaunkreis
und Netzversorgung bieten, der dem des
Elektrozaunge-
rätes
entspricht.
ANMERKUNG 1 Bei Hilfseinrichtungen, die den Anforde-
rungen an die Isolation zwischen dem Zaunstromkreis und
dem Versorgungsnetz in den Abschnitten 14, 16 und 29
dieser Norm für
Elektrozaungeräte
entsprechen, wird an-
genommen, dass sie eine ausreichende Isolation besitzen.
Ein Wetterschutz muss für die Zusatzausrüstung zur Verfü-
gung gestellt werden. Es sei denn, der Hersteller hat eine
Benutzung dieser Ausrüstung im Freien bescheinigt und sie
hat einen minimalen Schutzgrad von IPX4.
TEIL 3: ELEKTROSICHERHEITSZÄUNE
Für Elektrosicherheitszäune
(Objektschutz) gelten weite-
re Anweisungen für die Montage und den Anschluss von
Elektrozäunen (fordern Sie die Anhänge BB.2 und CC der
EN 60335-2-76:2005 mit der SECURA SECURITY an).
Ein nicht elektrifizierter Zaun mit Stacheldraht oder scharfkanti-
gem Draht darf zur Unterstützung eines oder mehrerer versetzt
angeordneter, elektrifizierter Drähte eines
Elektrotierzauns
verwendet werden. Die tragenden Teile für die elektrifizierten
Drähte müssen so gebaut sein, dass diese Drähte mindestens
in einem Abstand von 150 mm von der vertikalen Ebene der
nicht elektrifizierten Drähte gehalten werden. Der Stacheldraht
oder der scharfkantige Draht muss in regelmäßigen Abständen
geerdet werden.
Beachten Sie den markierten Text auf Seite 4 !
Befolgen Sie die Elektrozaungerätehersteller-Empfehlung für
die Erdung
Ein Abstand von mindestens 10 m muss zwischen der
Erde-
lektrode
des
Elektozaungerätes
und jedem anderen an Er-
dungssystemen angeschlossenen Teilen sein, wie beispiels-
weise die Schutzerde des Energieversorgungssystems oder
die Erde eines Telekommunikationssystems.
Anschlussleitungen
, die innerhalb von Gebäuden geführt
werden, müssen wirkungsvoll von den geerdeten Teilen des
Gebäudes isoliert sein. Dies kann durch Verwendung isolierter
Hochspannungsleitungen erreicht werden.
Anschlussleitungen,
die unterirdisch geführt werden,
müssen in Schutzrohren aus Isolierstoff geführt werden
oder anderenfalls als isolierte Hochspannungsleitung
ausgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die
An-
schlussleitungen
nicht durch Tierhufe oder Traktorräder
beschädigt werden, die in den Boden einsinken.
Anschlussleitungen
dürfen nicht in dem gleichen Schutz-
rohr installiert werden, wie die Netz-Versorgungsleitungen,
Kommunikationsleitungen oder Datenleitungen.
Anschlussleitungen
und Drähte von
Elektrotierzäunen
dürfen nicht oberhalb Hochspannungs- oder Kommunika-
tionsleitungen verlegt werden.
Kreuzungen mit Hochspannungsleitungen müssen, soweit
möglich, vermieden werden. Falls eine solche Kreuzung
nicht vermieden werden kann, muss sie unterhalb der
Hochspannungsleitung durchgeführt werden und so nah
wie möglich im rechten Winkel dazu verlaufen.
Falls
Anschlussleitungen
und Drähte von
Elektrotierzäu-
nen
in der Nähe von Hochspannungsleitungen installiert
sind, dürfen die Abstände nicht geringer sein als in Tabelle
BB.1 dargestellt.
Содержание 12V Extra Power
Страница 2: ... 2 Fig 1 A B 1a Fig 3 Fig 2 2b 2a 2b ...